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Für alle Akten, bei denen eine Person positiv insolvenzgecheckt wurde, wird folgende Leistung automatisch erfasst:
Kürzel = BANG (wählbar)
Honorartext = Insolvenzcheck positive 144 4 S 6/10b". 144 ist dabei die Nummer des Gerichts
Barauslage = EDI mit dem Betrag, der in der Barauslagentabelle definiert ist.
Dies geschieht auch, wenn die gefundene Person im Akt nur indirekt beteiligt ist. Beispiel: C wird insolvent und ist Drittschuldner von B. B ist Schuldner im Akt A/B. C ist damit indirekt beim Akt beteiligt. Die Leistung (die Wiedervorlage) wird im Akt A/B erfasst.
Die Praxis wird zeigen, ob die Abfragekosten als Barauslage oder als Verdienst zu verzeichnen sind und welche Höhe angemessen ist.
Aus einem E-Mail der Rechtsanwaltskammer Wien vom 3.5.2011, GZ 11/01 2011/3106:
"Für elektronische Abfragen aus dem Firmenbuch, Grundbuch, Kataster, Exekutionsbehelfe, Ediktedatei und FinanzOnline sind EUR 10,00 netto zuzüglich allfälliger Abgabegebühren zuzüglich USt angemessen."
Im Fenster Programme / Tabellen warten, Barauslagen ist standardmäßig ein Betrag von EUR 10,00 hinterlegt. Sie können einen anderen Wert eintragen.
Kosten werden bei allen Abfragevarianten eingetragen außer bei der Abfrage aus dem Fenster Programme / Personen.
Außerdem wird das Edikt als Dokument im Akt gespeichert und mit der Leistung verbunden.