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Wenn Leistungen und Barauslagen nicht in eine Honorarnote aufgenommen werden, könnten folgende Ursachen vorliegen:
  1. In einer Einheitssatzkostennote (K, G) sind Nebenleistungen (Briefe, Telefonate) nicht enthalten. Konkret ist keine Leistung enthalten, bei der das Feld ES leer ist.
  2. In einer Einheitssatzkostennote (G, K) sind nur gerichtlich ansprechbare Barauslagen enthalten.
  3. In einer Klientenkostennote (K) sind bereits abgerechnete Leistungen standardmäßig nicht enthalten (Feld abgerechnet am ist gefüllt).
  4. In einer Gerichtskostennote (G) sind Leistungen nicht enthalten, über die bereits eine gerichtl. Entscheidung vorliegt (zugesprochen, abgewiesen im Feld Kostenentscheidung).
  5. Es gibt keine Leistung im ausgewählten Datumszeitraum.