...
Aktenverwaltung
Security - Recht "Stundensätze warten"
Hier wurde eine Lücke geschlossen.
Wenn ich das Recht "Stundensätze warten" nicht habe, dann kann ich (neu) den Dialog "Stundensätze warten" auch aus dem Aktenstamm oder Personenstamm (Befehle > Stundensatz warten) nicht mehr öffnen.
Weiterhin erlaubt bleibt aber das Bearbeiten der Stundensätze direkt im Fenster Aktenstamm / Reiter Verrechnung / Aktbezogene Stundensätze.
Hier wurde eine Lücke geschlossen.
Wenn ich das Recht "Stundensätze warten" nicht habe, dann kann ich (neu) den Dialog "Stundensätze warten" auch aus dem Aktenstamm oder Personenstamm (Befehle > Stundensatz warten) nicht mehr öffnen.
Weiterhin erlaubt bleibt aber das Bearbeiten der Stundensätze direkt im Fenster Aktenstamm / Reiter Verrechnung / Aktbezogene Stundensätze.
Forderungsbetreibung
Basiszinssatz ab 1.7.2023
Nach der letzten Verlautbarung der OeNB vom 21.06.2023 wurde der Basiszinssatz mit 3,38 % festgesetzt. Dieser Zinssatz ist für die Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB und gem. § 49a ASGG ab 1.7.2023 gültig. Er wird in Tabellen warten, Gesetzliche Zinsen verwaltet. Dort gibt es die Spalte Zinssatz (11,38 = 3,38 + 8%) und die Spalte Zinssatz2 (12,58 = 3,38 + 9,2%). Siehe Gesetzliche Zinsen.
Nach der letzten Verlautbarung der OeNB vom 21.06.2023 wurde der Basiszinssatz mit 3,38 % festgesetzt. Dieser Zinssatz ist für die Unternehmerzinsen gemäß § 456 UGB und gem. § 49a ASGG ab 1.7.2023 gültig. Er wird in Tabellen warten, Gesetzliche Zinsen verwaltet. Dort gibt es die Spalte Zinssatz (11,38 = 3,38 + 8%) und die Spalte Zinssatz2 (12,58 = 3,38 + 9,2%). Siehe Gesetzliche Zinsen.
ERV Grundbuch
Neue ERV Grundbuchschnittstelle
Am 23.06.2023 tritt eine neue ERV Schnittstelle in Kraft mit den größeren Änderungen beim ERV Grundbuch vorgenommen werden. Die wichtigsten Änderungen sind:
Am 23.06.2023 tritt eine neue ERV Schnittstelle in Kraft mit den größeren Änderungen beim ERV Grundbuch vorgenommen werden. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Neues Begehren Eigentumsrecht
- Änderungen im Begehren Löschung
- Neues Begehren für Namensänderung
Eigentumsrecht Eintragung
Beim Begehren Eigentumsrecht gibt es die Eintragungsarten (Aktionen): "Anmerkung", "Änderung", "Berichtigung", "Eintragung" (bisher "Einverleibung"), "Eintragung (Baurecht)", "Eintragung (UH-Register)", "Vormerkung".
Beim Begehren Eigentumsrecht gibt es die Eintragungsarten (Aktionen): "Anmerkung", "Änderung", "Berichtigung", "Eintragung" (bisher "Einverleibung"), "Eintragung (Baurecht)", "Eintragung (UH-Register)", "Vormerkung".
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Begehren "Eigentumsrecht Eintragung", gelten aber analog für "Eintragung (Baurecht)" und "Eintragung (UH-Register)". Nicht geändert wurde (eigenartig!) das Begehren "Eigentumsrecht Vormerkung".
Es gibt den neuen Reiter "Eintragungszeilen". In diesem Reiter werden zeilenweise alle Eigentumsrechtseintragungen zur angegebenen EZ angeführt. Es können also in einem Begehren alle Eigentumseintragungen zusammengefasst werden.
Zu beachten ist: In einem ERV Grundbuchantragen dürfen mehrere Begehren "Eigentumsrecht – Eintragung" vorkommen. Aber diese müssen unterschiedliche KG/EZ Kombination aufweisen. Alle Eintragungszeilen für eine KG/EZ Kombination müssen in einem Begehren zusammengefasst sein.
Abb. 9: Fenster "Eintragungszeilen zum Begehren Eigentumsrecht"
Für jede Eigentumsrechtseintragung ist eine separate Zeile einzugeben. Hinter jeder Zeile steht ein Detailfenster:
Abb. 10: Fenster "Begehren Eigentumsrecht - Detail einer Eintragungszeile"
Die Zeilennummer wird automatisch fortlaufend vergeben und kann nicht manuell geändert werden. Es ist aber möglich, eine erstellte Eintragungszeile umzureihen, dadurch wird die Zeilennummer autom. angepasst.
Eintragungsart steht nur bei der Aktion Eintragung (UH-Register) zur Verfügung. Es gibt die Eintragungsarten Einreihung und Hinterlegung.
Die B-LNR gibt den Eigentumsanteil an, der auf den neuen Eigentümer übergehen soll.
Anteilsgröße bestimmt in welchem Umfang der neue Eigentümer eingetragen wird.
Im Rang: Tagebuchzahl des Rangordnungsbeschlusses.
Berechtigte Person ist die Person, die als (neuer) Eigentümer der Mindestanteile im Grundbuch eingetragen werden soll.
Bei Zeilenzusammenziehung können mehrere neu erworbene Anteile desselben neuen Eigentümers zusammengezogen werden.
Bei Anteilszusammenziehung können die neu erworbenen Anteile mit bestehenden B-LNR desselben Eigentümers zusammengezogen werden (früher Zusammenziehung mit).
Wenn mehrere Eintragungszeilen mit einer bestehenden B-LNR zusammengezogen werden sollen, ist dies mit einer Kombination aus Zeilenzusammenziehung und Anteilszusammenziehung zu lösen.
Nähere Details finden Sie unter Begehren Eigentumsrecht.
Begehren Löschung
Im Reiter Begehrensdaten, Feld Gegenstand wird angegeben, was gelöscht werden soll. Es kann sich handeln um:
Im Reiter Begehrensdaten, Feld Gegenstand wird angegeben, was gelöscht werden soll. Es kann sich handeln um:
- eine Löschung im A-Blatt
- eine Löschung im B-Blatt
- eine Löschung im C-Blatt
- Löschung ganze Einlage (neu)
Die Option d) Löschung ganze Einlage ist neu.
Bei der Option c) Löschung im C-Blatt stehen neu drei Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Variante "-" dient für die ganze Löschung einer C-LNR oder eine teilweise Löschung betreffend Grundstücksnummern, Personenangaben, Teilbetrag, welche im "Eintragungszusatz" zu spezifizieren sind.
- Variante "mit Ausnahme von" dient für eine teilweise Löschung einer C-LNR betreffend alle Eigentumsanteile mit Ausnahme von bestimmten spezifizierten Eigentumsanteilen.
- Variante "hinsichtlich" dient für eine teilweise Löschung einer C-LNR betreffend bestimmte spezifizierte Eigentumsanteile.
Nähere Details finden Sie unter Begehren Löschung.
Begehren Personenänderung
Für die Namensänderung steht nun ein eigenes Begehren zur Verfügung.
Nähere Details finden Sie unter Personenänderung.
Für die Namensänderung steht nun ein eigenes Begehren zur Verfügung.
Nähere Details finden Sie unter Personenänderung.
Korrekturen
Bei manchen Grundbucheingaben kommt beim Speichern des Antrages die Fehlermeldung: "Beim Einbringer muss eine Hausnummer in der Straße vorkommen". Der Fehler wurde behoben.
Bei manchen Grundbucheingaben kommt beim Speichern des Antrages die Fehlermeldung: "Beim Einbringer muss eine Hausnummer in der Straße vorkommen". Der Fehler wurde behoben.
Bei manchen Grundbucheingaben kommt beim Speichern des Antrages die Fehlermeldung: "Nur bestehende Anteile mit Wert größer als 0 erlaubt in Begehren Eigentumsrecht Eintragung." Der Fehler wurde behoben.
ERV Firmenbuch strukturiert
Am 23.06.2023 wird die Schnittstelle und das VIVA-Modul (Software des BRZ) auf die Version 4.0.0 aktualisiert. Der strukturierte Firmenbuchantrag wird dadurch um die Rechtsformen Kommanditgesellschaft (KG) und Offene Gesellschaft (OG) erweitert. Firmenbuchanträge für Kommanditgesellschaften und Offene Gesellschaften sind ab diesem Datum als strukturierter Antrag einzubringen.
Am 23.06.2023 wird die Schnittstelle und das VIVA-Modul (Software des BRZ) auf die Version 4.0.0 aktualisiert. Der strukturierte Firmenbuchantrag wird dadurch um die Rechtsformen Kommanditgesellschaft (KG) und Offene Gesellschaft (OG) erweitert. Firmenbuchanträge für Kommanditgesellschaften und Offene Gesellschaften sind ab diesem Datum als strukturierter Antrag einzubringen.
Die Bedienung und die Erfassung von Anträgen bleibt unverändert und erfolgt bei den neuen Rechtsformen identisch wie bei einer GmbH oder einem Einzelunternehmen.
Nähere Details finden Sie unter ERV Firmenbuchantrag strukturiert.
Zusätzlich steht bei allen Rechtsformen nach dem Update auf die Version 4.0.0 der neue Reiter Kumulierter Antrag zur Verfügung. Bei inhaltlich zusammenhängenden Anträgen ist nach dem Update, das erste Begehren strukturiert einzugeben und das darauf aufbauende Begehren im Feld Kumulierter Antrag in Textform darzustellen (früher geschah das bei Sachverhalt).
Ab dem 23.06.2023 sind in den Reitern Sachverhalt und Kumulierter Antrag die Formatierungen Fett und Kursiv möglich. Andere Formatierungen sind nicht erlaubt.
Abb. 11: Fenster "Sachverhalt"
eTHB
Die Rechtsanwaltskammern Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich haben in ihrer letzten Ausschusssitzung die Anpassung der Gebühren im eTHB von netto EUR 25,00 auf netto EUR 30,00 ab 01.07.2023 beschlossen. Mit Installation des Updates verzeichnet ADVOKAT bei einer Betreibung "eTHB" die neuen Barauslagen.
Die Rechtsanwaltskammern Salzburg, Niederösterreich und Oberösterreich haben in ihrer letzten Ausschusssitzung die Anpassung der Gebühren im eTHB von netto EUR 25,00 auf netto EUR 30,00 ab 01.07.2023 beschlossen. Mit Installation des Updates verzeichnet ADVOKAT bei einer Betreibung "eTHB" die neuen Barauslagen.