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Bei einer Wechselklage gibt man die Wechselforderung als Hauptforderung ein. Zusätzlich gibt es 2 Nebenforderungen (die nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kosten aufgenommen werden), nämlich Wechselspesen und Protestkosten. Als Forderungsgrund der Nebenforderungen gibt man "an Wechselspesen" oder "an Protestkosten" ein, damit die Formulierung des Klagebegehrens passt.