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Dieser Ausdruck findet sich im Menüpunkt Drucken / Kostenverzeichnis. Es handelt sich um die Kosten einer nachträglichen Prüfungstagsatzung für die nachträglichen Anmeldungen.
Abb. 456: Fenster "Kostenverzeichnis"
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Verzeichnisart
Sie können wählen zwischen
  • Kostenverzeichnis und
  • Kostenverzeichnis Beschluss
Das Kostenverzeichnis legt der Insolvenzverwalter dem Gericht vor. Die Kosten der Tagsatzung und die allenfalls eingegebenen Barauslagen werden auf alle Anmeldungen mit Nachträglich = Ja aufgeteilt.
Nach § 107 Abs. 2 IO betragen die Kosten einer nachträglichen Prüfungstagsatzung pro Anmeldung Eur 50,00. Diese Bestimmung ist auf Verfahren anzuwenden, die nach dem 28.2.2006 eröffnet wurden - abhängig vom Datum der Insolvenzeröffnung (Fenster Insolvenz-Stamm).
Kostenverzeichnis Beschluss ist ein Vordruck für den Beschluss des Gerichts mit dem jeweiligen Kostenanteil des Gläubigers.
Bankverbindung
Öffnet das Fenster Bank des Insolvenzverwalters. Dort kann eine Kontonummer für die Überweisung der vom Gericht zugesprochenen Kosten ausgewählt werden.