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Für einen bestimmten Betreibungsschritt werden die Barauslagen ermittelt. Achtung: Es werden nur die gerichtlich ansprechbaren Barauslagen herangezogen.
Beispiel:
Der Stoppcode #096# wird ersetzt durch:
Auskunftskosten € 20,00
Abfragegebühr € 12,00 inkl. 20 % USt.
Bemerkung:
Bei USt-pflichtigen Barauslagen wird in der Betreibung der Nettobetrag eingegeben, aber der Bruttobetrag errechnet und ausgedruckt. Wenn keine Barauslagen eingegeben sind, wird der Absatz gelöscht.
Verwendung:
Bei Mahn- und Exekutionsverfahren