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Zur Kontrolle der eingezogenen Gerichtsgebühren gibt es die sogenannte Leistungsliste PG. Die Liste zeigt alle Leistungen an, die Pauschalgebühren enthalten und noch nicht kontrolliert sind. Bei alle kontrollierten Leistungen wird die Barauslage "Pauschalgebühren" zu "PG eingezogen" umgewandelt. Sie scheinen damit in der Liste nicht mehr auf.

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Sie öffnen die Liste aus dem Fenster Aktenverwaltung mit dem Menüpunkt Bearbeiten / Leistungsliste PG. Es erscheint ein Auswahlfenster für den Datumszeitraum:
Abb. 98: Fenster "Auswahl Leistungen für Leistungsliste"
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Datum von - bis
Leistungen im ausgewählten Zeitraum werden aufgenommen. Wenn bei Datum bis nichts eingegeben wird, bedeutet das bis zum Ende.
SB
SB betrifft den Sachbearbeiter, der in der Leistung im Feld SB1 oder SB2 oder SB3 enthalten ist. Hinweis: Das muss nicht zwangsläufig der Sachbearbeiter sein, der die Leistung erfasst hat.
Alle Leistungen, in denen das gewählte Sachbearbeiter-Kürzel aufscheint, werden aufgenommen. Wenn im Auswahlfenster im Feld SB nichts eingegeben wird, bedeutet das alle Sachbearbeiter. Man kann auch mehrere SB-Kürzel eingeben in der Form: "KL;MM;BJ".
Wenn in der Leistung in den Feldern SB1 oder SB2 oder SB3 kein Sachbearbeiter-Kürzel eingegeben ist, kommt die Leistung auf jeden Fall in die Liste.
OK
Die Liste der noch nicht kontrollierten Gerichtsgebühren wird angezeigt.
Abb. 99: Fenster "Pauschalgebühren kontrollieren "
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PG-Einzug automatisch verbuchen
Mit Enter oder Doppelklick öffnet man das Fenster PG verbuchen.
Abb. 100: Fenster "PG-Einzug verbuchen"
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Mit OK werden einerseits die Barauslagenkürzel PG, PVG, VG und EI in PE umgewandelt und andererseits wird ein Buchungsvorschlag in die Buchungszwischendatei abgestellt.
Die Summe der Barauslagen PG, PVG, VG und EI wird vorgeschlagen. Man kann den Betrag reduzieren. Advokat sucht dann eine Barauslage, die genau diesem reduzierten Betrag einspricht und wandelt nur diese in PE um. Wenn man die Funktion später ein zweites Mal aufruft, dann werden die noch nicht eingezogenen Beträge vorgeschlagen. Dies funktioniert nicht für Teilbeträge einer Barauslage.