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Als letzte Seite eines Abstimmungsverzeichnis (Ausdruck) wird ein Blatt "Simulative Abstimmung" mitgedruckt. Hier werden bestimmte Summen zusammengefasst. Es enthält die Berechnung der Stimmrechte und drei Varianten für die Berechnung der Abstimmungsergebnisse.
Abb. 450: Das Summenblatt beim Abstimmungsverzeichnis
Angemeldete Forderungen
  Gläubiger  Summe  Prozent
mögliche Dafürstimmen  5  290,00  32,58
mögliche Gegenstimmen  2  600,00  67,42
unbekannt / neutral / nicht anwesend  0  0,00  0,00
  7  890,00

Simulative Abstimmung

1. Variante: Abstimmungsergebnis mit fiktiver Stimmrechtsermittlung
  Gläubiger  Summe  Prozent
mögliche Dafürstimmen:  5  290,00  34,52
mögliche Gegenstimmen:  1  550,00  65,48
unbekannt / neutral / nicht anwesend:  0  0,00  
  6  840,00
Das Stimmrecht bei jeder einzelnen Forderung berechnet sich wie folgt:
angemeldete Forderung
- bestritten  (die Bestreitung des IV)
-Absonderungen  (nur soweit Deckung)
= Stimmrecht  (wenn Summe kleiner Null wäre, dann gleich Null)
2. Variante: Abstimmungsergebnis mit fiktiver Stimmrechtsermittlung (worst case)
  Gläubiger  Summe  Prozent
mögliche Dafürstimmen:  5  290,00  27,88
mögliche Gegenstimmen:  1  750,00  72,12
unbekannt / neutral / nicht anwesend:  0  0,00
  6  1.040,00
Bei allen DAFÜR- UND UNBEKANNT-Stimmen
berechnet sich das Stimmrecht wie folgt:
angemeldete Forderung
- bestritten  (die Bestreitung des IV)
- Absonderungen  (nur soweit Deckung)
= Stimmrecht  (wenn Summe kleiner Null
  wäre, dann gleich Null)
Bei allen DAGEGEN-Stimmen berechnet sich das Stimmrecht wie folgt (enthalten sind die anerkannten und die bestrittenen DAGEGEN-Stimmen):
angemeldete Forderung
- Absonderungen  (nur soweit Deckung)
= Stimmrecht  (wenn Summe kleiner Null
   wäre, dann gleich Null)
3. Variante: Abstimmungsergebnis nach Stimmrechtsfeststellung
  Gläubiger  Summe  Prozent
Dafürstimmen:  5  290,00  32,58
Gegenstimmen:  1  600,00  67,42
nicht anwesend:  0  0,00
  6  890,00
Das Stimmrecht wird bei jeder Forderung so angenommen, wie es im Feld Stimmrecht bei der Anmeldung eingetragen ist.
Angemeldete Forderungen
Dieser Block ist eine Übersicht über die angemeldeten Forderungen.
Die Anzahl der Gläubiger wird wie folgt errechnet:
  1. Es wird jeder Gläubiger einmal gezählt (§ 144 Abs 3, 1. Satz IO).
  2. Ein allfällig erfasster Gläubiger 2 oder Gläubiger 3 (Fenster Anmeldung, Reiter Details) wird nicht gezählt.
  3. Forderungsübergangsgläubiger werden bei beiden Varianten Forderungsübergang nicht gezählt:
    1. weder bei Variante "Zahlstellen"; auch nicht der IEF
    2. noch bei Variante "zwei Anmeldungen" ein Forderungsübergangsgläubiger (zB PN 3a, 3b)
In der Spalte Summe steht der Betrag von Angemeldete Forderung – Bestritten.
  • Wenn bei einer Anmeldung als Stimmverhalten Dafür eingetragen ist, wird diese Forderung in der Zeile "mögliche Dafürstimmen" eingetragen.
  • Wenn bei einer Anmeldung als Stimmverhalten Dagegen eingetragen ist, wird diese Forderung in der Zeile "mögliche Gegenstimmen" eingetragen.
  • Wenn bei einer Anmeldung kein Stimmverhalten eingetragen ist, wird diese Forderung in der Zeile "unbekannt / neutral / nicht anwesend" eingetragen.
  • Anmerkung: Wenn es für einen Gläubiger mehrere Anmeldungen gibt, dann könnte bei diesen ein unterschiedliches Stimmverhalten eingetragen sein (Anwenderfehler). In diesem Fall wird das zufällig erste Stimmverhalten für alle Anmeldungen herangezogen. Der Anwender muss sicherstellen, dass für alle Anmeldungen eines Gläubigers dasselbe Stimmverhalten eintragen ist.
  • Anmerkung: Analog bei einem Forderungsübergang. Auch hier gibt es im Fenster Abstimmung mehrere Zeilen für eine Anmeldung. In diesem Fall wird das zufällig erste Stimmverhalten für die gesamte Anmeldung herangezogen.
1. Variante: Abstimmungsergebnis mit fiktiver Stimmrechtsermittlung
Die Anzahl der Gläubiger wird in diesem im Block anders gezählt als im Block "Angemeldete Forderungen", nämlich:
  1. Ein anwesender Gläubiger wird nur einmal gezählt (§ 144 IO Abs 3, 1. Satz).
  2. Ein anwesender Forderungsübergangsgläubiger wird nur einmal gezählt.
  3. AUSNAHME: der Gläubiger IEF wird an dieser Stelle mehrfach gezählt (einmal pro Anmeldung).
Die Logik ist also gleich wie im Fenster Abstimmung > Zeile Gläubiger > Anwesend.
Die Spalte Summe wird in diesem Block anders ermittelt als im Block "Angemeldete Forderungen" und zwar: Angemeldete Forderung - Bestritten - Absonderungsbetrag.
Dieser Betrag ergibt ein fiktives Stimmrecht für die einzelne Forderung, daher "fiktive Stimmrechtsermittlung".
2. Variante: Abstimmungsergebnis mit fiktiver Stimmrechtsermittlung (worst case)
Die Anzahl der Gläubiger wird in diesem im Block gleich gezählt wie in der 1. Variante.
Die Spalte Summe wird in diesem Block anders ermittelt als in der 1. Variante, es ist zwar auch eine "fiktive Stimmrechtsermittlung", aber die Berechnung geht sozusagen vom "worst case" aus:
  • bei den "möglichen Dafür- und Unbekannt-Stimmen": Angemeldete Forderung - Bestritten - Absonderungsbetrag (wie Variante 1).
  • bei den "möglichen Gegenstimmen: Angemeldete Forderung - Absonderungsbetrag.
Im Ergebnis: Allen Gegenstimmen wird ein möglichst großes Stimmrecht zuerkannt und allen Dafür- und Unbekannt-Stimmen ein möglichst kleines Stimmrecht.
Wenn bei dieser worst case Variante die Kopf- und Kapitalmehrheit zustande kommt, geht das Sanierungsverfahren auch dann durch, wenn über die einzelnen Stimmrechte nicht entschieden wird. Daher kann mit dieser Variante vorab geklärt werden, ob eine Stimmrechtsentscheidung (für die bestrittenen Beträge) überhaupt notwendig ist.
3. Variante: Abstimmungsergebnis nach Stimmrechtsfeststellung
Die Anzahl der Gläubiger wird in diesem im Block gleich gezählt wie in der 1. Variante. Dies aber mit der Ausnahme, dass ein Gläubiger mit Stimmrecht = 0 in keiner der Zeilen berücksichtigt wird.
Die Summen werden nach den Beträgen ermittelt, wie sie in den einzelnen Anmeldungen im Feld Stimmrecht und den Felder Dafür oder Dagegen eingetragen sind.
Für die Annahme des Sanierungsplans ist daher relevant, ob in der Zeile "Dafürstimmen" in der Spalte Gläubiger und Prozent eine einfache Mehrheit erreicht ist.
Wichtiger Hinweis:
Wenn das Anmeldungsverzeichnis nur für bestimmte Anmeldungen (zB nur für bestimmte Gläubiger oder Vertreter ausgedruckt wird, wird das Summenblatt auch mit den Werten und Summen dieser Anmeldungen erstellt und nicht mit den Werten aller Anmeldungen.