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Wenn Leistungen und Barauslagen nicht in eine Honorarnote aufgenommen werden, könnten folgende Ursachen vorliegen:
- In einer Einheitssatzkostennote (K, G) sind Nebenleistungen (Briefe, Telefonate) nicht enthalten. Konkret ist keine Leistung enthalten, bei der das Feld ES leer ist.
- In einer Einheitssatzkostennote (G, K) sind nur gerichtlich ansprechbare Barauslagen enthalten.
- In einer Klientenkostennote (K) sind bereits abgerechnete Leistungen standardmäßig nicht enthalten (Feld abgerechnet am ist gefüllt).
- In einer Gerichtskostennote (G) sind Leistungen nicht enthalten, über die bereits eine gerichtl. Entscheidung vorliegt (zugesprochen, abgewiesen im Feld Kostenentscheidung).
- Es gibt keine Leistung im ausgewählten Datumszeitraum.