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Siehe auch Simultanpfandrecht Eintragung.
Mit diesem Begehrenstyp werden die folgenden Begehren unterstützt:
- Die Anmerkung der Simultanhaftung anlässlich der Neueintragung mehrerer neuer Singularpfandrechte
- Die Anmerkung einer Simultanhaftung auf zwei oder mehrere existierende Singularpfandrechte
- Die Ausdehnung von existierenden Singularpfandrecht(en) um ein oder mehrere neue Pfandrechte und deren Zusammenfassung zu einem Simultan-Pfandrecht
- Die Ausdehnung eines existierenden Simultanpfandrechts um ein oder mehrere existierende Pfandrechte
Die Ausdehnung eines existierenden Simultanpfandrechts um ein oder mehrere neue Pfandrechte oder die Kombination aus diesen beiden Fällen.
GR-1067i: Falls keine bestehende Simultanhaftung angegeben ist, müssen mindestens 2 singuläre Pfandrechte (bestehende oder neue) angegeben werden.
GR-1068i: Falls eine bestehende Simultanhaftung angegeben ist, muss mindestens eine Neueintragung oder ein bestehendes Singularpfandrecht zusätzlich angegeben sein.
GR-1069*: Mindestens eines der zugehörigen Teil-Pfandrechte muss in die lokale Zuständigkeit des angeschriebenen Gerichts fallen.
GR-1068i: Falls eine bestehende Simultanhaftung angegeben ist, muss mindestens eine Neueintragung oder ein bestehendes Singularpfandrecht zusätzlich angegeben sein.
GR-1069*: Mindestens eines der zugehörigen Teil-Pfandrechte muss in die lokale Zuständigkeit des angeschriebenen Gerichts fallen.
Eintragungszusatz
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll.
Liste Andere Begehren
Der Bezug auf andere Begehren ist notwendig, wenn im selben oder in einem anderen Grundbuchantrag neue Singular- oder Afterpfandrechte eingetragen werden sollen,
Der Bezug auf andere Begehren ist notwendig, wenn im selben oder in einem anderen Grundbuchantrag neue Singular- oder Afterpfandrechte eingetragen werden sollen,
- die entweder zu einer neuen Simultanhaftung zusammenzufassen sind
- oder um die eine existierende Simultanhaftung zu erweitern ist.
Wenn 2 Anträge in einem Containergesuch zusammengefasst werden, ist auch ein Bezug auf einen anderen Antrag möglich:
Beispiel:
Frau X kauft eine Eigentumswohnung und benötigt hierfür ein Darlehen. Für dieses Darlehen wird ein Pfandrecht für 1. die Eigentumswohnung und 2. für eine weitere EZ eingetragen. Es soll Simultanhaftung eingetragen werden. In diesem Fall braucht es zwei getrennt Anträge:
Antrag: 1. Begehren Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile)
Antrag: Begehren Pfandrecht Simultanpfandrecht mit Verweis auf den 1. Antrag, 1. Begehren Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile sowie auf die weitere zu belastende EZ.
GR-1059: Die Begehrens-Referenz muss auf ein Begehren vom Typ "Pfandrecht" verweisen.
GR-1050: Die Begehrens-Referenz darf nur einmal vorkommen.
Frau X kauft eine Eigentumswohnung und benötigt hierfür ein Darlehen. Für dieses Darlehen wird ein Pfandrecht für 1. die Eigentumswohnung und 2. für eine weitere EZ eingetragen. Es soll Simultanhaftung eingetragen werden. In diesem Fall braucht es zwei getrennt Anträge:
Antrag: 1. Begehren Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile)
Antrag: Begehren Pfandrecht Simultanpfandrecht mit Verweis auf den 1. Antrag, 1. Begehren Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile sowie auf die weitere zu belastende EZ.
GR-1059: Die Begehrens-Referenz muss auf ein Begehren vom Typ "Pfandrecht" verweisen.
GR-1050: Die Begehrens-Referenz darf nur einmal vorkommen.
Liste Bestehende Einzelpfandrechte - KG / EZ / C-LNR
Diese Liste verweist auf bereits im Grundbuch bestehende Pfandrechte, welche in einem Simultan-Pfandrecht zusammenzufassen sind. Anzugeben ist die Einlage mit KG, EZ und die C-LNR des bestehenden Pfandrechts.
GR-1070*: Ein bestehendes Singularpfandrecht darf noch nicht Teil einer Simultanhaftung sein.
GR-1061*: Die zu der C-LNR gehörige Eintragung muss eine Pfandrechts-Eintragung sein.
GR-1060*: Die C-LNR muss in der Einlage existieren.
GR-1061*: Die zu der C-LNR gehörige Eintragung muss eine Pfandrechts-Eintragung sein.
Diese Liste verweist auf bereits im Grundbuch bestehende Pfandrechte, welche in einem Simultan-Pfandrecht zusammenzufassen sind. Anzugeben ist die Einlage mit KG, EZ und die C-LNR des bestehenden Pfandrechts.
GR-1070*: Ein bestehendes Singularpfandrecht darf noch nicht Teil einer Simultanhaftung sein.
GR-1061*: Die zu der C-LNR gehörige Eintragung muss eine Pfandrechts-Eintragung sein.
GR-1060*: Die C-LNR muss in der Einlage existieren.
GR-1061*: Die zu der C-LNR gehörige Eintragung muss eine Pfandrechts-Eintragung sein.
Liste bestehende Simultanhaftungen (KG, EZ und C-LNR)
Hier sind die bereits bestehenden Pfandrechte anzugeben, welche einer bereits angemerkten Simultanhaftung angehören. Hinweis: Lt. Sicht der Rechtspfleger müssen immer alle in einem Simultanpfandrecht geklammerten Einlagen angegeben werden, da sonst verbundene Eintragungen unter den Tisch fallen können.
GR-1071*: Die angegebene Pfandrecht-Eintragung muss bereits Teil einer Simultanhaftung sein.
Hier sind die bereits bestehenden Pfandrechte anzugeben, welche einer bereits angemerkten Simultanhaftung angehören. Hinweis: Lt. Sicht der Rechtspfleger müssen immer alle in einem Simultanpfandrecht geklammerten Einlagen angegeben werden, da sonst verbundene Eintragungen unter den Tisch fallen können.
GR-1071*: Die angegebene Pfandrecht-Eintragung muss bereits Teil einer Simultanhaftung sein.