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Es öffnet sich das Fenster Leistung.
Wenn in ADVOKAT Online ein Akt vordefiniert ist, dann wird dieser vorgeschlagen, sonst der aktuell in der Aktenverwaltung offene Akt.
Wenn in ADVOKAT Online ein Akt vordefiniert ist, dann wird dieser vorgeschlagen, sonst der aktuell in der Aktenverwaltung offene Akt.
ADVOKAT schlägt bei einer EAkteinsicht standardmäßig das Leistungskürzel = "EAKT" vor.
Die Kanzlei kann eine kanzleiindividuelle Leistung anlegen und verwenden. In dieser ist es auch möglich, einen anderen Honorartext, einen Zeitvorschlag und einen Standardverdienst zu hinterlegen. In einer Vorlageleistung können weitere Vorgaben hinterlegt werden. Es ist nicht ratsam, die Leistung "EAKT" zu verändern, weil bei die Änderungen jedem ADVOKAT Update (nach Rückfrage) überschrieben werden.
Es wird das zuletzt verwendete Leistungskürzel vorgeschlagen. Bei Eingabe eines anderen Kürzels erfolgt eine Rückfrage, ob das gewählte Leistungskürzel in Zukunft immer vorgeschlagen werden soll:
Soll für solche Abfragen künftig kanzleiweit das Leistungskürzel "EAKT" vorgeschlagen werden. Ja/Nein.
Soll für solche Abfragen künftig kanzleiweit das Leistungskürzel "EAKT" vorgeschlagen werden. Ja/Nein.
Nach dem Speichern der Leistung wird auf diese positioniert.