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Dieser Stoppcode dient für einen Antrag auf Eintragung des Pfandrechtes nach Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 208 EO. Er rechnet:
Kostenverzeichnis: Antrag TP2 € 58,10 60 % ES € 34,86 20 % USt € 18,59 Eintragungsgebühr € 17,00 S u m e € 190,55 |
Einfacher Einheitssatz
keine Pauschalgebühr
Eintragungsgebühr
keine Pauschalgebühr
Eintragungsgebühr
Verwendung:
Im Formular 2SEPFAND.rtf.
Im Formular 2SEPFAND.rtf.
Hinweis:
Bei einem Antrag auf Pfandrechtseintragung gilt nicht GGG TP9 lit. a, sondern TP4 Anmerkung 5. Es fällt daher zwar Eintragungsgebühr (zur Berechnung siehe Stoppcode #052# : Kostenverzeichnis für Exekution) an, nicht aber Pauschalgebühr oder Eingabengebühr.
Bei einem Antrag auf Pfandrechtseintragung gilt nicht GGG TP9 lit. a, sondern TP4 Anmerkung 5. Es fällt daher zwar Eintragungsgebühr (zur Berechnung siehe Stoppcode #052# : Kostenverzeichnis für Exekution) an, nicht aber Pauschalgebühr oder Eingabengebühr.