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Schlüssel

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Dieser Stoppcode dient für einen Antrag auf Eintragung des Pfandrechtes nach Einstellung der Zwangsversteigerung nach § 208 EO. Er rechnet:
Kostenverzeichnis:
Antrag TP2  €  58,10
60 % ES  €  34,86
20 % USt  €  18,59
Eintragungsgebühr  €  17,00
S u m e  €  190,55
Einfacher Einheitssatz
keine Pauschalgebühr
Eintragungsgebühr
Verwendung:
Im Formular 2SEPFAND.rtf.
Hinweis:
Bei einem Antrag auf Pfandrechtseintragung gilt nicht GGG TP9 lit. a, sondern TP4 Anmerkung 5. Es fällt daher zwar Eintragungsgebühr (zur Berechnung siehe Stoppcode #052# : Kostenverzeichnis für Exekution) an, nicht aber Pauschalgebühr oder Eingabengebühr.