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Der Stoppcode #ERV# spielt eine wichtige Rolle bei der Steuerung der ERV-Schriftsätze. Er ist in allen Formularen *.ERV enthalten. Es sieht zB so aus:
#ERV|Schriftsatz=SO:Parteibezeichnung=K:Fallcode=99A:Zuschlag:Direktzustellung#
Der Stoppcode #ERV# steuert, dass es sich um einen ERV-Schriftsatz handelt.
Dem Stoppcode werden Parameter hinzugefügt. Die möglichen Parameter sind "Schriftsatz", "Parteibezeichnung", "Fallcode", "Zuschlag" und "Direktzustellung". Mehrere Parameter werden durch Strichpunkt getrennt. Die Reihenfolge der Parameter ist egal. Die Bedeutung ist wie folgt:
Parameter "Schriftsatz"
Der Parameter "Schriftsatz" steuert, welche Schriftsatzart beim Ausführen der Betreibung "via ERV" entsteht (Fenster ERV-Stammdaten, Feld Art).
Es gibt folgende Möglichkeiten:
EV = Einstweilige Verfügung
EVC = Einstweilige Verfügung Bezirksgericht
EVCG = Einstweilige Verfügung Landesgericht
EVCGA = Einstweilige Verfügung Arbeitsgericht
EX = Exekutionsantrag
FB = Firmenbuchantrag
K = Klage
KC = Klage Bezirksgericht
KCG = Klage Gerichtshof
KCGA = Klage Arbeitsgericht
KS = Klage Sozialrechtssache
KÜ = Kündigung
KÜC = Kündigung Bezirksgericht
KÜCGA = Kündigung Arbeitsgericht
M = Mahnklage
MC = Mahnklage Bezirksgericht
MCG = Mahnklage Landesgericht
MCGA = Mahnklage Arbeitsgericht
SO = Sonstiger Ersteingabe
SOFO = Sonstiger Folgeeingabe
In manchen Fällen wird die Art des Schriftsatzes vom Programm automatisch übersteuert:
EV wird zu EVC umgewandelt, wenn Gericht = ein BG
EV wird zu EVCG umgewandelt, wenn Gericht = ein LG
EV wird zu EVCGA umgewandelt, wenn im Akt im Akt eine Forderungen mit Forderungsgrund = 13... enthalten ist
K wird zu KC umgewandelt, wenn Gericht = ein BG
K wird zu KCG umgewandelt, wenn Gericht = ein LG
K wird zu KCGA umgewandelt, wenn im Akt im Akt eine Forderungen mit Forderungsgrund = 13... enthalten ist
KÜ wird zu KC umgewandelt, wenn Gericht = ein BG
KÜ wird zu KCGA umgewandelt, wenn Gericht = ein LG
M wird zu MC umgewandelt, wenn Gericht = ein BG (zB G-001)
M wird zu MCG umgewandelt, wenn Gericht = ein LG (zB G-LW)
M wird zu MCGA umgewandelt, wenn im Akt eine Forderungen mit Forderungsgrund = 13... enthalten ist
Beispiel:
Wenn bei einem vorbereitenden Schriftsatz (Formular 3AS1.ERV) der Stoppcode "#ERV|Schriftsatz=SOFO" enthalten ist, dann wird beim Ausführen der Betreibung ein Schriftsatz von der Art "Sonstiger Folgeantrag" generiert.
Wenn bei einer Klage (Formular 3aszkl.erv) der Stoppcode "#ERV|Schriftsatz=K" und im Akt eine Forderung mit Forderungsgrund 13 bis 22 enthalten ist, dann wird beim Ausführen der Betreibung ein Schriftsatz von der Art "Klage Arbeitsgericht" generiert.
Parameter "Parteibezeichnung"
Die Rollenbezeichnung ist bei den meisten Schriftsatzarten fix vorgegeben.
Bei einer Klage gibt es nur die Rollen "Kläger", "Beklagter" und "Zeuge".
Bei einer Sonstigen Ersteingabe gibt es nur die Rollen "1. Partei" und "2. Partei".
Bei einem Sonstigen Folgeantrag kann man die Rollenbezeichnung frei wählen, dazu dient der Parameter "Parteibezeichnung".
Es gibt folgende Möglichkeiten:
"Parteibezeichnung=K": Rollenbezeichnung "Kläger" für alle Klienten aus dem Akt und "Beklagter" für alle Gegner aus dem Akt. Das gilt für einen Aktivprozess; bei einem Passivprozess wird vertauscht.
"Parteibezeichnung=A": Rollenbezeichnung "Antragsteller" und "Antraggegner"
"Parteibezeichnung=E": Rollenbezeichnung "Betreibender" und "Verpflichteter"
"Parteibezeichnung=P": Rollenbezeichnung "1. Partei" und "2. Partei"
"Parteibezeichnung=Gemeinschuldner": Rollenbezeichnung "Gemeinschuldner"
"Parteibezeichnung="Angeklager,Beschuldigter": Rollenbezeichnung "Angeklagter" und "Beschuldigter"
Im ERV werden folgende Arten von Aktbeteiligten aus der Aktenverwaltung übermittelt:
  1. Aktbeteiligte mit der Funktion "Klient" und "Gegner"
  2. Aktbeteiligte Nebenintervenienten in der Form "Klient (Nebenintervenient)" und "Gegner (Nebenintervenient)"
  3. Aktbeteiligte mit der Funktion "Insolvenzverwalter" bei sonstigen Folgeanträgen
  4. Aktbeteiligte mit der Funktion "Gläubigerschutzverb." bei sonstigen Folgeanträgen
  5. Aktbeteiligte mit der Funktion "Zeuge" bei Klagen und sonstigen Folgeanträgen
  6. Personenbeteiligte mit der Funktion "Drittschuldner" bei formalen Exekutionsanträgen nach § 294 EO
  7. Personenbeteiligte mit der Funktion "Vollmacht", "Erwachsenenvertreter" (früher "Sachwalter"), "gesetzl. Vertreter", "Kurator" bei sonstigen Folgeanträgen.
Parameter "Fallcode"
Im ERV sind bei sehr vielen Schriftsatzarten sogenannte Fallcodes zu verwenden. Diese Fallcodes werden in den meisten Fällen von der Forderungsbetreibung richtig gesetzt. In seltenen Fällen (Amtshaftung, etc.) verzichten wir aber darauf ein eigenes Formular anzulegen. Das würde zu einer Vervielfältigung von Formularen führen.
Man kann den Fallcode aber nach dem Erstellen des ERV-Schriftsatzes im Programm ERV im Reiter Stammdaten setzen.
Sie gehen in der Praxis so vor: Vorbereitung des Klagegerüsts durch Erstellen einer Betreibung zB "Klage", Aufrufen des ERV-Schriftsatzes im ERV-Programm, Ausfüllen des zutreffenden Fallcodes im Reiter Stammdaten, Weiterbearbeiten des Weiteren Vorbringens.
Zu den Fallcodes im einzelnen:
Beim Mahnverfahren sind die Fallcodes schon lang bekannt, sie leiten sich aus dem Forderungsgrund in der Aktenverwaltung ab:
Für Bezirksgericht und Landesgericht
01 Lieferung/Kaufpreis
02 Werklohn/Honorar
...
Für Arbeitsgericht
13 Laufender Bezug
14 Sonderzahlungen
...
Beim Exekutionsverfahren gibt man mit dem Fallcode das Exekutionsmittel an. Dazu gibt es in ADVOKAT das Fenster Exekutionsmittel.
Bei Klagen gibt es folgende Fallcodes:
  
Code
Sache
Antrag + Gericht
29
Betriebsverfassungsrechtliche Sache
KCGA
41
Gewerblicher Rechtsschutz/Urheberrecht
MCG
45
Amtshaftung
MCG;MCGA
47A
insolvenzrechtliche Klage in allgemeiner Streitsache
MC;MCG;MCGA
54
Räumung
KC;KCGA
56A
Besitzstörung in einer allgemeinen Streitsache
KC;KCG;KCGA
56B
Besitzstörung in einer Bestandsache
KC;KCGA
56F
Besitzstörung in einer Familienrechtssache
KC
57A
Exekutionsrechtliche Klage
KC;KCG;KCGA
60
Scheidung
KC
67
Unterhalt
KC
70
Wechselklage
MC;MCG;MCGA
71
Wechselmandatsverfahren
KC;KCG;KCGA
88
Aufhebung der Ehe
KC
89
Nichtigerklärung der Ehe
KC
91A
Einstw. Vfg. außerhalb Klage - allgem. Streitsache
EVC
91F
Einstw. Vfg. außerhalb Klage - Familienrechtssache
EVC
99A
sonstiger Streitgegenstand in allg. Streitsache
KC;KCG;KCGA
99B
sonstiger Streitgegenstand in einer Bestandsache
KC;KCGA
99F
sonstiger Streitgegenstand in Familienrechtssache
KC
99V
sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache
KC;KCG;KCGA
S0991
sonstige CGS-Sache (Leistung)
KS
S0992
sonstige CGS-Sache (Einstellung)
KS
S0993
sonstige CGS-Sache (Feststellung)
KS
S0994
sonstige CGS-Sache (Rückersatz)
KS
Zur Bedeutung der Spalte Antrag + Gericht:
K... = Klage
M... = Mahnklage
EV... = einstweilige Verfügung
C = Bezirksgericht
CG = Landesgericht
CGA = Arbeitsgericht
S = Sozialgericht
Beispiel:
Bei einer Klage beim Bezirksgericht oder Arbeitsgericht kann man Fallcode 54 = Räumung verwenden (KC und KCGA). Eine Klage beim Landesgericht ist in diesem Fall nicht möglich.
Wenn zB bei einer Räumungsklage (Formular 3ASZKR.ERV) der Stoppcode #ERV|Schriftsatz=K:Fallcode=54# enthalten ist, dann wird durch das Ausführen der Betreibung eine Klage mit Fallcode "54" erzeugt.
Parameter "Zuschlag"
Wenn der Parameter "Zuschlag" vorhanden ist, dann wird für diesen Schriftsatz eine ERV Gebühr gem. § 23a RATG erster Satz verzeichnet. Diese höhere Gebühr steht zu, wenn der das Verfahren einleitende Schriftsatz im Weg des ERV eingebracht wird.
Die Hälftegebühr gem. § 23a RATG zweiter Satz wird unabhängig vom Parameter "Zuschlag" verzeichnet, sobald ein Schriftsatz im ERV eingebracht wird. Es gibt auch davon eine Ausnahme, nämlich fortsetzende Anträge im Exekutionsverfahren innerhalb von 10 Monaten. Diese Anträge sind schon mit dem einleitenden Exekutionsantrag abgegolten.
Für den ERV im Grundbuchverfahren gibt es den ERV-Zuschlag von EUR 5,00 + 9,50 = 14,50, wenn alle zu verbüchernden Urkunden im Wege von Archivium übertragen werden (RATG § 23a und GGG TP9a, Anm. 3a).
ERV-Zuschlag und ERV-Kosten der ADVOKAT Übermittlungsstelle:
Es gibt einerseits den ERV-Zuschlag (geregelt im RATG) und andererseits die ERV-Kosten der ADVOKAT Übermittlungsstelle (veröffentlicht auf https://advokat.at/software/basis-paket/advokat-online-preise/).
Wir sind der Meinung, dass eine Rechtsanwaltskanzlei den gesamten Aufwand des ERV mit dem den ERV-Zuschlag abdecken muss. Ein Teil dieses Aufwandes ist die Abgeltung an die Übermittlungsstelle. Eine "doppelte" Erfassung ist unseres Erachtens nicht möglich. Eine Judikatur, was genau in dem ERV-Zuschlag enthalten ist, haben wir nicht gefunden.
Wenn allerdings der ERV-Zuschlag nicht zur Anwendung kommt, verzeichnet ADVOKAT bei einem automatischen Schriftsatz die Kosten der Übermittlungsstelle.
Parameter "Direktzustellung"
Wenn der Parameter "Direktzustellung" vorhanden ist, dann versucht ADVOKAT diesen Schriftsatz via ERV gem. § 112 ZPO an den gegnerischen Rechtsanwalt zuzustellen. Die Option Direktzustellung gem. § 112 ZPO im Fenster ERV / Personen / Details wird aktiviert. Siehe dazu auch ERV Direktzustellung.