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Für einen bestimmten Akt werden die Zinsperiode und die Kapitalisierungsart der (ältesten) Forderung ermittelt.
Beispiel:
Falls in einer Forderung die Kapitalisierungs-Checkbox angekreuzt und als Zinsperiode M (monatlich) angegeben worden ist, wird der Stoppcode ersetzt durch:
J Zinsen pro Jahr, K Kapitalisierung der Zinsen, Vertragsdatum: 01.01.2014
Bemerkung:
Wenn keine Zinsperiode angegeben ist, wird jährliche Verzinsung angenommen. In ADVOKAT sind zu jeder Forderung unterschiedliche Angaben zu Zinsperiode und Kapitalisierung möglich. Im schriftlichen Mahn- und Exekutionsverfahren ist aber nur eine Angabe für alle Forderungen möglich. Daher zieht #095# nur die Angabe aus der ältesten Hauptforderung heran. Im ERV ist das anders; dort ist die Angabe bei jeder Forderung möglich.
Bei Unternehmerzinsen wird auch das Vertragsdatum angedruckt.
Verwendung:
In schriftlichen Mahnklagen und Exekutionsanträgen.