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Wenn in einem Dokument der Forderungsbetreibung ein Stoppcode #VG1#, etc. bis #VG6# enthalten ist, wird automatisch Vollzugsgebühr gemäß § 2 lit. 1 bis 6 VGebG berechnet.
In folgenden Dokumenten ist der Stoppcode #VG3# enthalten:
1SENEU1 Neuerlicher Vollzug der FEX
1SENEU2 Neuerlicher Vollzug der FEX wegen Anschriftänderung
etc.
1SENEU1 Neuerlicher Vollzug der FEX
1SENEU2 Neuerlicher Vollzug der FEX wegen Anschriftänderung
etc.
Siehe auch Fenster Betreibung.