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Wenn eine Schuldnerzahlung auch in Buchhaltung übernommen wird (siehe Zahlung Schuldner - Verbindung Aktenverwaltung / Buchhaltung), kann sich folgendes Problem ergeben:
Beim Eingang der Akontozahlung wird die Zahlung als Durchlaufer / USt-freier / USt-pflichtiger Erlös erfasst (siehe Reiter Akonto). In der Kanzleibuchhaltung erfolgt eine Verbuchung auf eben diese Konten.
Beim Eingang von Schuldnerzahlungen wird die Zahlung auf Titel angerechnet und damit ebenso als Durchlaufer / USt-freier / USt-pflichtiger Erlös gewidmet.
Wenn die USt-Kategorie beim Akonto nicht mit der USt-Kategorie des Titels übereinstimmt, kann es in der Buchhaltung zu falschen Buchungen kommen.
Beispiel 1:
Es ist ein Akonto erfasst: BA USt-frei 20
Es ist ein gerichtlicher Titel erfasst: Durchlaufer 20
Es ist ein Akonto erfasst: BA USt-frei 20
Es ist ein gerichtlicher Titel erfasst: Durchlaufer 20
ADVOKAT zeigt anlässlich der Widmung der Zahlung auf den Titel folgende Meldung an:
Durch diese Zahlung werden Akontozahlungen rückerstattet und Buchungen vorbereitet.
Im Akonto ist die Widmung USt-frei / Durchlaufer anders als in den Kosten (Titel, Leistungen).
Prüfen Sie bitte die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung.
OK / Abbrechen
Durch diese Zahlung werden Akontozahlungen rückerstattet und Buchungen vorbereitet.
Im Akonto ist die Widmung USt-frei / Durchlaufer anders als in den Kosten (Titel, Leistungen).
Prüfen Sie bitte die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung.
OK / Abbrechen
Diese Meldung wird nur angezeigt, wenn die Option Übernahme in Buchhaltung aktiviert wurde. Wenn die Zahlung nicht in die Buchhaltung übernommen wird, dann gibt es dort auch keine falschen Auswirkungen.
Was sind die falschen Auswirkungen?
Das Akonto wurde in der Finanzbuchhaltung auf das Konto 4000 (ein Erlöskonto) gebucht.
Im Titel wurde die Barauslage aber als Durchlaufer (zB Pauschalgebühren) erfasst.
Der PG- Einzug vom Gericht wurde auf das Konto 9110 (ein Bestandskonto) gebucht.
Die Rückerstattung des Akonto wird diese Divergenz nicht mehr ändern.
Richtigerweise hätte man vor der Eingabe der Schuldnerzahlung das Akonto auf Durchlaufer umbuchen müssen.
ADVOKAT kann das nicht automatisch richtig stellen, weist aber mit der obigen Meldung auf das Problem hin.
Das Akonto wurde in der Finanzbuchhaltung auf das Konto 4000 (ein Erlöskonto) gebucht.
Im Titel wurde die Barauslage aber als Durchlaufer (zB Pauschalgebühren) erfasst.
Der PG- Einzug vom Gericht wurde auf das Konto 9110 (ein Bestandskonto) gebucht.
Die Rückerstattung des Akonto wird diese Divergenz nicht mehr ändern.
Richtigerweise hätte man vor der Eingabe der Schuldnerzahlung das Akonto auf Durchlaufer umbuchen müssen.
ADVOKAT kann das nicht automatisch richtig stellen, weist aber mit der obigen Meldung auf das Problem hin.