Versionen im Vergleich

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Obwohl es für den Exekutionsantrag eigentlich nur mehr ein Formular gibt, gibt es in ADVOKAT für die verschiedene Exekutionsarten verschiedene Dokumente. Der Grund ist die unterschiedliche Berechnung der Pauschalgebühr bei beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
Wir liefern ua folgende Dokumente mit:
2FE
Standarddokument für bewegliches Vermögen
2FEL
Zwangsweise Pfandrechtsbegründung (PG für unbewegliches Vermögen inkl. Eintragungsgeb.)
2FEL1
Zwangsversteigerung (PG für unbewegliches Vermögen)
2FEL2
Zwangsversteigerung und § 142 EO
§ 142 EO heißt, es liegt schon ein Schätzgutachten vor und es ist kein neuerliches Gutachten einzuholen.
2FEHEX
Herausgabeexekution
2FER
(Mietzins- und) Räumungsexekution
2FESI
Sicherstellungsexekution bewegliches Vermögen
2FESIL
Sicherstellung unbewegliches Vermögen
3AFE
Wie 2FE aber ausländischer Titel
Zu den meisten Formularen gibt es auch die entsprechenden ERV-Vorlagen.