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Obwohl es für den Exekutionsantrag eigentlich nur mehr ein Formular gibt, gibt es in ADVOKAT für die verschiedene Exekutionsarten verschiedene Dokumente. Der Grund ist die unterschiedliche Berechnung der Pauschalgebühr bei beweglichem und unbeweglichem Vermögen.
Wir liefern ua folgende Dokumente mit:
2FE | Standarddokument für bewegliches Vermögen |
2FEL | Zwangsweise Pfandrechtsbegründung (PG für unbewegliches Vermögen inkl. Eintragungsgeb.) |
2FEL1 | Zwangsversteigerung (PG für unbewegliches Vermögen) |
2FEL2 | Zwangsversteigerung und § 142 EO § 142 EO heißt, es liegt schon ein Schätzgutachten vor und es ist kein neuerliches Gutachten einzuholen. |
2FEHEX | Herausgabeexekution |
2FER | (Mietzins- und) Räumungsexekution |
2FESI | Sicherstellungsexekution bewegliches Vermögen |
2FESIL | Sicherstellung unbewegliches Vermögen |
3AFE | Wie 2FE aber ausländischer Titel |
Zu den meisten Formularen gibt es auch die entsprechenden ERV-Vorlagen.