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Mit der Schaltfläche Urkunden wird eine Liste aller mit dem Gesuch übermittelten Urkunden aufgerufen. Das sind einerseits Referenzen auf ein öffentlichrechtliches Archiv (Archivium, Cyberdoc, etc.), andererseits PDF-Dokumente und drittens Verweise auf Urkunden im Postwege. Technische Begrenzung: Es können bis zu 500 Urkunden übersendet werden.
Hier scheinen alle übermittelten Urkunden auf. Im Gegensatz dazu gibt es auch bei jedem Begehren eine Liste der "Urkunden zum Begehren". Dort scheinen nur die Urkunden auf, die für das konkrete Begehren erforderlich sind (Titelurkunden, Eintragungsgrundlagen für das konkrete Teilbegehren).
Abb. 312: Liste "Alle übermittelten Urkunden"
Wir empfehlen vor den Begehren alle Urkunden bereits hier im Reiter Grundbuch mit der Schaltfläche Urkunden zu erfassen. Dann müssen Sie beim Erfassen des konkreten Begehrens die Urkunde nur mehr aus der Liste auswählen.
Wählen Sie zum Eingeben einer neuen Urkunde die Schaltfläche Hinzufügen.
Abb. 313: Fenster "Grundbuchantrag, Anlagendetail"
Urkunden wie Kauf-, Schenkungs-, Übergabsvertrag, Pfandrechtsbegründung, Nutzwertgutachten, sind grundsätzlich als Einzelurkunden in Archivium einzustellen. Andernfalls könnte die Urkunde dem Grundbuch nicht einzeln beigefügt und bei einer späteren Grundstückdatenbank-Abfrage auch nicht einzeln abgerufen werden.
Selbstberechnungserklärungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Personenstandsurkunden können dagegen in einen Anhang zusammengefasst werden (§ 5 Abs. 1 ERV-VO).
Bitte beachten Sie für die Übernahme von Urkunden, die in Archivium eingestellt wurden, den Menüpunkt Befehle / Archivium Mehrfachübernahme. Dazu ist in einem getrennten Fenster, das sich automatisch öffnet, einmalig der Rechtsanwaltscode, die Archivium-Kennung und das Kennwort einzugeben.
Siehe auch Anlagen bei ERV-Schriftsätzen.