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Das Justiz-Archiv ist nur die Urkundensammlung der Republik im Grundbuch und Firmenbuch. Bei Grundbuchanträgen kann auch auf eine Urkunde verwiesen werden, die bereits im Archiv der Justiz "verbüchert" ist. In der Praxis ist das sehr selten der Fall.
Wenn Sie auf eine Urkunde im Justiz-Archiv verweisen wollen, müssen Sie die Justiz-Archiv-ID kennen. Es ergibt sich das Problem, dass am Grundbuchauszug zwar die Tagebuchzahl der Urkunde ersichtlich ist, nicht aber die Archiv-ID der Urkunde.
Laut Auskunft des BG Wels ist es so, dass der Rechtspfleger nur eine Tagebuchzahl bräuchte und er sucht sich dann die Urkunde aus dem Archiv raus.
Sie haben zwei Möglichkeiten die Archiv-ID herauszufinden:
- Sie erfragen die Archiv-ID bei Gericht
- Sie eruieren die Archiv-ID aus der Urkundensammlung
Das geht so:
- in der Urkundensammlung nach der Tagebuchzahl suchen (das ist kostenlos),
- in der Ergebnisliste das gesuchte Dokument identifizieren
- aus den angezeigten Daten (Bezirksgericht, Tagebuchzahl, Nummer) die Archiv-ID ableiten
Abb. 346: Archiv-ID bei Justiz-Archiv:
Gerichtsnummer (3 Zeichen) zB 040 | Tagebuchzahl (5 Zeichen) wenn kürzer mit "0" auffüllen | Jahr (4stellig) | PositionsNr (3stellig) wenn kürzer mit "0" auffüllen |
040 | 07856 | 2017 | 005 |
Die Archivnummer lautet in diesem Fall: "040078562017005".