...
Offene Kosten sind alle Kosten und Barauslagen in den aktuell offenen Titeln zu einem Akt, wie sie der Schuldner heute zahlen müsste. Hierzu zählen auch Quasititel, also Leistungen, auf die bereits eine Schuldnerzahlung angerechnet wurde.
Hinweis:
Quasititel sind enthalten.
Kosten aus Leistungen sind nicht enthalten, außer auf diese wurde bereits eine Schuldnerzahlung angerechnet (Quasititel).
Offene Leistungen und Mahnleistungen sind nicht enthalten.
Zinsen nach § 54a ZPO sind enthalten.
Der ausgewiesene Betrag ist brutto.
Quasititel sind enthalten.
Kosten aus Leistungen sind nicht enthalten, außer auf diese wurde bereits eine Schuldnerzahlung angerechnet (Quasititel).
Offene Leistungen und Mahnleistungen sind nicht enthalten.
Zinsen nach § 54a ZPO sind enthalten.
Der ausgewiesene Betrag ist brutto.