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A) Individuelle Aufteilung
"Individuelle Aufteilung" ist ein Aufteilungsvorschlag, der den Rechtsanwalt bevorzugt. Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
- Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge:
- gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei und Durchlaufer (soweit nicht bevorschusst)
- gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-pflichtig (soweit nicht bevorschusst)
- Verdienst (soweit nicht bevorschusst)
- Barauslagen Klient
- bevorschusste USt-freie Barauslagen
- bevorschusste USt-pflichtige Barauslagen
- bevorschusster Verdienst
- Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
- Kapital, in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
Keine automatische Aufteilung erfolgt auf:
- gerichtlich bestimmbare Leistungen
- Mahn-Leistungen
Bei Überzahlungen kann es einen Meldung geben:
Restbetrag in Höhe xx auf 'Überzahlung' buchen? Ja/Nein.
Restbetrag in Höhe xx auf 'Überzahlung' buchen? Ja/Nein.
Anmerkungen:
- "gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei" ist das Feld Barauslagen USt-frei des Aktinhalt Titel
- "gerichtlich bestimmte Durchlaufer" ist das Feld Durchlaufer
- "soweit nicht bevorschusst" bedeutet: es werden (in diesem Schritt) nur Kosten bezahlt, die nicht durch Akonti gedeckt sind
- "bevorschusst bedeutet: durch Akontozahlungen gedeckte Kosten; diese werden zur Rückerstattung vorgeschlagen (negativer Betrag)
- Bei Kapital und Zinsen kann sich die Reihenfolge umdrehen, siehe Sonderfall Aufteilung auf Kapital und Zinsen bei Restzahlung
- Siehe auch Besonderheiten bei Anteilforderung
B. Aufteilung ABGB
Nach § 1416 ABGB ist von mehreren Kapitalien, auf dasjenige zuerst anzurechnen, "welches schuldig zu bleiben dem Schuldner am meisten beschwerlich fällt". Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
Nach § 1416 ABGB ist von mehreren Kapitalien, auf dasjenige zuerst anzurechnen, "welches schuldig zu bleiben dem Schuldner am meisten beschwerlich fällt". Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
- Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
- Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
- Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
C. Aufteilung EO
Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
- Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
- Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
- Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)