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A) Individuelle Aufteilung
"Individuelle Aufteilung" ist ein Aufteilungsvorschlag, der den Rechtsanwalt bevorzugt. Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
  1. Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge:
    1. gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei und Durchlaufer (soweit nicht bevorschusst)
    2. gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-pflichtig (soweit nicht bevorschusst)
    3. Verdienst (soweit nicht bevorschusst)
    4. Barauslagen Klient
    5. bevorschusste USt-freie Barauslagen
    6. bevorschusste USt-pflichtige Barauslagen
    7. bevorschusster Verdienst
  2. Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
  3. Kapital, in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
Keine automatische Aufteilung erfolgt auf:
  1. gerichtlich bestimmbare Leistungen
  2. Mahn-Leistungen
Bei Überzahlungen kann es einen Meldung geben:
Restbetrag in Höhe xx auf 'Überzahlung' buchen? Ja/Nein.
Anmerkungen:
  • "gerichtlich bestimmte Barauslagen USt-frei" ist das Feld Barauslagen USt-frei des Aktinhalt Titel
  • "gerichtlich bestimmte Durchlaufer" ist das Feld Durchlaufer
  • "soweit nicht bevorschusst" bedeutet: es werden (in diesem Schritt) nur Kosten bezahlt, die nicht durch Akonti gedeckt sind
  • "bevorschusst bedeutet: durch Akontozahlungen gedeckte Kosten; diese werden zur Rückerstattung vorgeschlagen (negativer Betrag)
  • Bei Kapital und Zinsen kann sich die Reihenfolge umdrehen, siehe Sonderfall Aufteilung auf Kapital und Zinsen bei Restzahlung
  • Siehe auch Besonderheiten bei Anteilforderung
B. Aufteilung ABGB
Nach § 1416 ABGB ist von mehreren Kapitalien, auf dasjenige zuerst anzurechnen, "welches schuldig zu bleiben dem Schuldner am meisten beschwerlich fällt". Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
  1. Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
  2. Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)
  3. Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
C. Aufteilung EO
Die Aufteilung erfolgt in der Reihenfolge:
  1. Zinsen inkl. Zinsenbetrag in der Reihenfolge nach Zins-ab-Datum (die ältesten Zinsen zuerst)
  2. Gerichtlich bestimmte Kosten, diese in der Reihenfolge wie bei "Aufteilung individuell"
  3. Kapital in der Reihenfolge nach dem Zins-ab-Datum (die älteste Forderung zuerst; wenn es eine Anteilsforderung gibt, dann diese zuerst)