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Zinsen müssen immer auf Tageszinsen zurückgerechnet werden. Die Einheit ist 1 Tag. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Monat mit 30 Tagen, Jahr mit 360 Tagen; dies ist Standard in Österreich, Deutschland, Schweiz
- Monat taggenau, Jahr zu 365 Tagen; im angelsächsischen Bereich
- Monat genau, Jahr zu 360 Tagen; in Italien, Frankreich, Belgien, Niederlande
ADVOKAT unterstützt die Varianten a) und b). Standard ist die Variante a).
Die Höhe der Zinsen für einen Tag ist bei den beiden Varianten natürlich unterschiedlich, weil das Jahr einmal 360 Tage und einmal 365/366 Tage hat.
Das Schaltjahr wird bei Variante a) mit 360 Tagen und bei Variante b) mit 366 Tagen gerechnet. Allerdings stimmt bei Variante b) die Zinsenrechnung im Schaltjahr nicht exakt: im Schaltjahr fallen 366/365 Zinsen an. Das heißt 10 % Zinsen aus 1.000,00 sind in einem "normalen" Jahr 100,00 und in einem Schaltjahr 100,27.
- Verzinsungsart ist 30/360: Hier wir ein vollständiges Jahr mit 360 Tagen gerechnet + ein vollständiger Monat mit 30 Tagen + die restlichen Tage
Beispiel: 31.1.2010 bis 10.04.2012
(2012 - 2010)*360 + (4 - 1)*30 + 10 - 31 = 789 Tage
(2012 - 2010)*360 + (4 - 1)*30 + 10 - 31 = 789 Tage
- Verzinsungsart ist 31/365: Hier wird jeder Tag gezählt:
Beispiel: 31.1.2010 bis 10.4.2012
800 Tage
800 Tage
Bis 30.06.2014 wurde der letzte Tag nicht mitgerechnet:
Von 1.1. bis 2.1. ist 1 Zinstag (exklusive letztem Tag).
Von 1.1. bis 1.1. ist kein Zinstag.
Von 1.1. bis zum nächsten 1.1 ist ein Zinsjahr.
Von 1.1. bis 31.12. ist kein ganzes Jahr.
Von 1.1. bis 2.1. ist 1 Zinstag (exklusive letztem Tag).
Von 1.1. bis 1.1. ist kein Zinstag.
Von 1.1. bis zum nächsten 1.1 ist ein Zinsjahr.
Von 1.1. bis 31.12. ist kein ganzes Jahr.
Konsequenzen bei einer Zahlung
Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt, am 3.1. weitere 10. Das Zinsenbegehren lautet:
10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 2.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 3.1 bis ...
Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt, am 3.1. weitere 10. Das Zinsenbegehren lautet:
10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 2.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 3.1 bis ...
Die Zinsen werden - bei dieser Art der Zinsenrechnung - für den 2.1. und 3.1. nicht doppelt gerechnet.
Falsch wäre - bei dieser Art der Zinsenrechnung - folgende Aufstellung:
... Zinsen ... von 1.1.2010 bis 2.1.2010 ... (1 Tag)
... Zinsen ... von 3.1.2010 bis 3.1.2010 ... (0 Tag)
... Zinsen ... von 4.1.2010 bis ...
... Zinsen ... von 1.1.2010 bis 2.1.2010 ... (1 Tag)
... Zinsen ... von 3.1.2010 bis 3.1.2010 ... (0 Tag)
... Zinsen ... von 4.1.2010 bis ...
Ab 01.07.2014 wird der letzte Tag mitgerechnet:
Die Beispiele oben mit Zinsen von 31.01.2010 bis 10.04.2012 ergeben 790 und 801 Tage.
Von 1.1. bis 2.1. sind zwei Zinstage (inklusive letztem Tag).
Von 1.1. bis 1.1. ist ein Tag.
von 1.1. bis zum 31.12. ist ein Zinsjahr.
Von 1.1. bis zum nächsten 1.1. ist ein Zinsjahr + 1 Zinstag.
Von 1.1. bis 2.1. sind zwei Zinstage (inklusive letztem Tag).
Von 1.1. bis 1.1. ist ein Tag.
von 1.1. bis zum 31.12. ist ein Zinsjahr.
Von 1.1. bis zum nächsten 1.1. ist ein Zinsjahr + 1 Zinstag.
Konsequenzen bei einer Zahlung
Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt, am 3.1. weitere 10. Das Zinsenbegehren lautet:
10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (2 Tage)
10 % Zinsen von 3.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 4.1 bis ...
Nehmen wir an, es seien 100 ab dem 1.1. offen, am 2.1. werden 10 bezahlt, am 3.1. weitere 10. Das Zinsenbegehren lautet:
10 % Zinsen von 1.1. bis 2.1. aus 100,00, (2 Tage)
10 % Zinsen von 3.1. bis 3.1. aus 90,00, (1 Tag)
10 % Zinsen von 4.1 bis ...
Der Grund für die Einführung dieser neuen Zinsenberechnungsmethode wird in Änderung Aktanlagedatum ändert Zinsberechnung erklärt.
Zinseszinsen ab Klagszustellung
Wenn Zinsen oder Zinseszinsen ab Klagszustellung verlangt werden sollen, dann müssen Sie in der Forderung in das Feld Zinsen von bzw. Zinseszinsen seit das Datum 01.01.1901 eintragen. Bei Ausdruck der Klage wird dieses Feld mit dem Datum der Klage + 1 Tag gefüllt. Damit ist es möglich, das Zinsdatum automatisch auf den Tag der Klagseinbringung zu setzen.
Wenn Zinsen oder Zinseszinsen ab Klagszustellung verlangt werden sollen, dann müssen Sie in der Forderung in das Feld Zinsen von bzw. Zinseszinsen seit das Datum 01.01.1901 eintragen. Bei Ausdruck der Klage wird dieses Feld mit dem Datum der Klage + 1 Tag gefüllt. Damit ist es möglich, das Zinsdatum automatisch auf den Tag der Klagseinbringung zu setzen.