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Aufgrund des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 müssen Eingaben beim Verfassungsgerichtshof via ERV getätigt werden.
Sie können eine solche Eingabe entweder direkt im Programm "ERV" erfassen.
Es ist auch die Erstellung durch eine Betreibung in der Aktenverwaltung möglich. Verwenden Sie "VFB = VfGH Beschwerde nach AHK TP3C 2-fach" oder "VFK = VfGH Pauschaler Kostenersatz".
Schriftsatzart
Wählen Sie die Schriftsatzart "VGH = Verfassungs-, Verwaltungsgerichtshof, BVwG" aus der Liste aus.
Wählen Sie die Schriftsatzart "VGH = Verfassungs-, Verwaltungsgerichtshof, BVwG" aus der Liste aus.
Art
Wählen Sie die Unterart "VF = VfGH Ersteingabe" oder "VFO = VfGH Folgeeingabe" aus der Liste aus.
Wählen Sie die Unterart "VF = VfGH Ersteingabe" oder "VFO = VfGH Folgeeingabe" aus der Liste aus.
Abb. 304: Fenster "ERV Eingabe an Gerichtshöfe"
Reiter Personen
Rolle
Als Rollenbezeichnungen kommen in Frage:
1. Antragsteller: Entspricht dem Kläger
2. Antragsgegner: Entspricht dem Beklagten
3. Mitbeteiligte Partei
Als Rollenbezeichnungen kommen in Frage:
1. Antragsteller: Entspricht dem Kläger
2. Antragsgegner: Entspricht dem Beklagten
3. Mitbeteiligte Partei
Empfänger
Das Gericht kann nicht ausgewählt werden, weil sich aus der Schriftsatzart der Empfänger implizit ergibt.
Das Gericht kann nicht ausgewählt werden, weil sich aus der Schriftsatzart der Empfänger implizit ergibt.
Geschäftszahl
Bei einer Folgeeingabe ist die Geschäftszahl des VfGH anzugeben.
Bei einer Folgeeingabe ist die Geschäftszahl des VfGH anzugeben.
Reiter Gerichtshof (nur bei Ersteingabe)
Abb. 305: Fenster "Gerichtshof bei VfGH Ersteingabe"
Datum, Zustelldatum, Geschäftszahl
In diesen Feldern sind die Daten des angefochtenen Rechtsakts einzutragen.
Datum = Erstellungsdatum und Zustelldatum.
In diesen Feldern sind die Daten des angefochtenen Rechtsakts einzutragen.
Datum = Erstellungsdatum und Zustelldatum.
Aufschiebende Wirkung
Aktivieren Sie diese Option, wenn sie eine aufschiebende Wirkung beantragen.
Aktivieren Sie diese Option, wenn sie eine aufschiebende Wirkung beantragen.
Abtretung
Mit dieser Option beantragen Sie eine Abtretung nach § 144 Abs 3 B-VG.
Mit dieser Option beantragen Sie eine Abtretung nach § 144 Abs 3 B-VG.
Eingabengebühr
Hier geben Sie an, ob eine Eingabegebühr zu entrichten ist oder ob eine Befreiung vorliegt.
Hier geben Sie an, ob eine Eingabegebühr zu entrichten ist oder ob eine Befreiung vorliegt.
Wird eine Eingabe im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, ist die Gebühr durch Abbuchung und Einziehung zu entrichten. Das Konto für die Einziehung wird, wie bei anderen Verfahrensarten, zusammen mit dem Vertreter übermittelt. Ob eine Pauschalgebühr/Verwaltungsabgabe anfällt, ist vom Anwender zu entscheiden.
Verfahrenshilfe
Je nach Auswahl können Sie Gebührenbefreiung und/oder einen Rechtsanwalt beantragen.
Je nach Auswahl können Sie Gebührenbefreiung und/oder einen Rechtsanwalt beantragen.
Sachgebiet
Wählen Sie hier einen betroffenen Rechtsbereich aus der vorgegebenen Liste aus.
Wählen Sie hier einen betroffenen Rechtsbereich aus der vorgegebenen Liste aus.
Verfahrensart
Wählen Sie hier die für Ihren Antrag zutreffende Verfahrensart aus der Liste aus.
Wählen Sie hier die für Ihren Antrag zutreffende Verfahrensart aus der Liste aus.
Anmerkung
Beliebiger Freitext.
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Normen
Geben Sie hier jene Norm(en) an, welche angefochten wird/werden. Wenn Sie mehrere Normen angeben wollen, müssen Sie diese mit einem Strichpunkt oder mit einem Zeilenumbruch trennen.
Geben Sie hier jene Norm(en) an, welche angefochten wird/werden. Wenn Sie mehrere Normen angeben wollen, müssen Sie diese mit einem Strichpunkt oder mit einem Zeilenumbruch trennen.
Bezugszahlen
Hier können Sie die Geschäftszahlen von bestehenden Anträgen angeben, welche in einem bestimmten Zusammenhang mit dem betroffenen Antrag stehen, um auf diese zu verweisen.
Hier können Sie die Geschäftszahlen von bestehenden Anträgen angeben, welche in einem bestimmten Zusammenhang mit dem betroffenen Antrag stehen, um auf diese zu verweisen.
Reiter Anlagen
Siehe auch Anlagen bei ERV-Schriftsätzen.