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Seit 1.7.2013 wird mit einer Trennstücktabelle abgehandelt:
  • Grundstück Teilung
  • Grundstück Vereinigung
  • Trennstück Einbeziehung
  • Ab- und Zuschreibung Trennstücke
  • Ab- und Zuschreibung Grundstücke
Der Ablauf bei Teilungsplänen allgemein ist wie folgt:
Der Vermesser sendet den Vermessungsplan ans BEV
Das BEV generiert die Trennstücktabelle
Der Rechtsanwalt fordert die Trennstücktabelle via ERV an
Die Trennstücktabelle langt mittels ERV Rückverkehr ein
Der Rechtsanwalt beantragt die Durchführung des Vermessungsplans mit Hilfe der Trennstücktabelle
Exkurs: Überlandgrundstück (Wirtschaftliche Einheit)
Bei Grundstücksveränderungen spielt der Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" eine Rolle. Nach § 34 GBG kann es sein, dass die Bestandteile einer Einlage (Grundstücke) in mehreren Katastralgemeinden liegen. Die Einlage wird in der Katastralgemeinde verwaltet, in welcher sich der Hauptbestandteil befindet. Die sprengelübergreifende Einlagen werden nur gebildet, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit darstellen.
Zuständig für Grundstücksveränderungen ist das Gericht, in dem die Einlage eingetragen ist, auch wenn sich ein Grundstück das geteilt (abgeschrieben, vereinigt, etc.) werden soll, geografisch in einer anderen KG liegt.
Bei Grundstückveränderungen von Überlandgrundstücken werden sich die KG-Nummer des zuständigen Gerichts und die KG-Nummer, in dem das Grundstück geografisch liegt, unterscheiden.