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Im Mahnverfahren und Exekutionsverfahren muss eine Kontonummer für die Zahlung der Forderung angegeben werden (Zahlung-auf-Konto). Diese Kontonummer wird im Feld 05 der Anträge angedruckt.
Das Konto wird in folgender Reihenfolge aus den Aktbeteiligten und dort aus dem Fenster Personenstamm, Reiter Bank, Zeile Z = Zahlung-auf-Konto genommen:
- Gegner1 (beklagte oder verpflichtetet Partei, Beteiligter)
- Klient1 (klagende oder betreibende Partei, Antragsteller), Anwendung bei manchen Großklienten
- Kanzleistammdaten (die Person ""RA" oder "RA-XXX"), siehe dazu auch Kanzleistammdaten
Siehe Personenstamm - Bank.