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Für einen Exekutionsantrag wird der Rechtsgrund der Forderung aus dem Fenster Exekutionsantrag1 (Unterfenster zum Fenster Betreibung) ermittelt.
Folgende Einträge werden berücksichtigt:
A  Arbeitseinkommen oder sonstige Bezüge gem. § 290a EO -
  beschränkt pfändbar
H  Arbeitseinkommen oder sonstige Bezüge gem. § 290a EO –
  wegen gesetzlichem Unterhalt - Existenzminimum § 291b EO
S  Sonstiges und entsprechender Text zur Erklärung
Bemerkung:
Die Erklärungen werden nur bei einer Forderungsexekution angedruckt und zB bei einer reinen Fahrnisexekution unterdrückt.