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Aus dem Fenster Aktenverwaltung öffnen Sie über den Menüpunkt Bearbeiten / Neu / Betreibung das Fenster Betreibung. Damit wählen Sie eine Betreibungsvorlage (Formular) aus.
Wenn ein Vorlage-Akt existiert, erscheint zuerst das Fenster Vorlage-Betreibungen.
Abb. 115: Fenster "Betreibung mit einem Exekutionsantrag"
Felder des Fensters Betreibung
Datum
Pflichtfeld. Wenn die Betreibung abgespeichert und erst später über die Funktion Forderungsbetreibung erstellt wird, dann steht in diesem Feld das Datum, ab dem die Betreibung ausgeführt werden soll. Wenn die Betreibung sofort aus dem Fenster heraus erstellt wird, wird unabhängig vom eingegebenen Datum immer das heutige Datum angenommen.
Pflichtfeld. Wenn die Betreibung abgespeichert und erst später über die Funktion Forderungsbetreibung erstellt wird, dann steht in diesem Feld das Datum, ab dem die Betreibung ausgeführt werden soll. Wenn die Betreibung sofort aus dem Fenster heraus erstellt wird, wird unabhängig vom eingegebenen Datum immer das heutige Datum angenommen.
Leistung
Hier wird das Kürzel der Betreibung eingegeben. Das Kürzel legt fest, welches Forderungsbetreibungsvorlagen (Formular) verwendet wird und welche Leistung verzeichnet wird.
Hier wird das Kürzel der Betreibung eingegeben. Das Kürzel legt fest, welches Forderungsbetreibungsvorlagen (Formular) verwendet wird und welche Leistung verzeichnet wird.
Mit Alt+Pfeil-ab oder Doppelklick können Sie die Liste aller Betreibungen öffnen und dort stufenweise suchen und auswählen. Beim Eintippen von mindestens 3 Zeichen erfolgt eine dynamische Suche, zB "klage" öffnet eine eingeschränkte Liste mit allen Betreibungen, die den Wortteil "...klage..." enthalten.
Näheres zur Betreibungstabelle finden Sie bei der ähnlich funktionierenden Leistungstabelleund unter Tabelle Leistungen/Betreibungen.
Honorartext
Dieser Text steht nach durchgeführter Betreibung in der verzeichneten Leistung und damit in der Kostennote.
Dieser Text steht nach durchgeführter Betreibung in der verzeichneten Leistung und damit in der Kostennote.
Gericht
Bei einem Schriftsatz an das Gericht wird das hier eingegebene Gericht herangezogen. Das Gericht wird aus dem Aktenstamm vorgeschlagen. Ein anderes Gericht kann (ev. muss) eingegeben werden.
Bei einem Schriftsatz an das Gericht wird das hier eingegebene Gericht herangezogen. Das Gericht wird aus dem Aktenstamm vorgeschlagen. Ein anderes Gericht kann (ev. muss) eingegeben werden.
Wenn der Vorschlag geändert wird, fragt das Programm, ob auch das Gericht im Aktenstamm geändert werden soll.
Alt+Pfeil-ab öffnet eine Liste mit allen Behörden.
Strg+Pfeil-ab öffnet eine Liste mit den zuständigen Behörden für den Wohnort von Gegner1.
Strg+Pfeil-ab öffnet eine Liste mit den zuständigen Behörden für den Wohnort von Gegner1.
GZ
Bei einem Schriftsatz an das Gericht wird die hier eingegebene Geschäftszahl herangezogen. Die Geschäftszahl wird aus dem Aktenstamm vorgeschlagen.
Bei einem Schriftsatz an das Gericht wird die hier eingegebene Geschäftszahl herangezogen. Die Geschäftszahl wird aus dem Aktenstamm vorgeschlagen.
Wenn der Vorschlag geändert wird, speichert das Programm die neue Geschäftszahl automatisch im Aktenstamm als aktuelle Geschäftszahl.
Alt+Pfeil-ab öffnet eine Liste mit allen bisher in diesem Akt verwendeten Geschäftszahlen. Mit "." (Punkt) kann man die aktuelle GZ aus dem Aktenstamm holen.
Hinweis:
Wenn Sie im Rahmen des ERV einen Sonstigen Antrag mit Hilfe der Forderungsbetreibung erstellen, dann wird entweder ein Erstantrag oder ein Folgeantrag generiert. Was erstellt wird ist abhängig vom Feld GZ im Fenster Betreibung. Wenn dort eine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Folgeantrag. Wenn keine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Erstantrag.
Wenn Sie im Rahmen des ERV einen Sonstigen Antrag mit Hilfe der Forderungsbetreibung erstellen, dann wird entweder ein Erstantrag oder ein Folgeantrag generiert. Was erstellt wird ist abhängig vom Feld GZ im Fenster Betreibung. Wenn dort eine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Folgeantrag. Wenn keine Geschäftszahl eingegeben ist, erstellt ADVOKAT einen Sonstigen Erstantrag.
SB
Sachbearbeiterkürzel.
Sachbearbeiterkürzel.
ES
Einheitssatz.
Normalerweise kann dieses Feld leer bleiben. ADVOKAT weiß meist, ob einfacher oder doppelter Einheitssatz zusteht. Die Entscheidung erfolgt abhängig vom Stoppcode in der Vorlage und von der Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag.
Einheitssatz.
Normalerweise kann dieses Feld leer bleiben. ADVOKAT weiß meist, ob einfacher oder doppelter Einheitssatz zusteht. Die Entscheidung erfolgt abhängig vom Stoppcode in der Vorlage und von der Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag.
Hier eine Zusammenfassung der Logik:
- Mahnklagen und Klagen im Europ. Mahnverfahren (2SZAZ, 3ASZAZ, 2SZEUM), Stoppcode #036#, verzeichnen standardmäßig doppelten Einheitssatz, außer es handelt sich um eine Mahnklage nach TP2 mit einer Bemessungsgrundlage bis inkl. EUR 360, dann einfacher Einheitssatz.
- Einsprüche gegen einen Zahlungsbefehl und gegen ein Klage im Europ. Mahnverfahren (1SZEIN, 2SZEIN, 3ASZEIN, 1SZEUM), die den Stoppcode #036b# enthalten, verzeichnen standardmäßig doppelten Einheitssatz.
- Klagen (3AS, 2SZKL..., 3ASZKL...), die den Stoppcode #039# enthalten, verzeichnen standardmäßig doppelten Einheitssatz mit Ausnahme von bezirksgerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren; dort wird einfacher Einheitssatz vorgeschlagen. Hierbei kommt folgende Logik zur Anwendung:
- Wenn in der Vorlagebetreibung kein Einheitssatz vordefiniert ist und in der Vorlage der Stoppcode #039# enthalten ist, dann prüfe
- handelt es sich um ein bezirksgerichtliches Verfahren? => Vorschlag ES=1
- handelt es sich um ein arbeitsgerichtliches Verfahren? => Vorschlag ES=1
- Für die Identifizierung eines bezirksgerichtlichen Verfahrens wird das Gericht im Fenster Betreibung (vorgeschlagen aus dem Aktenstamm) verwendet. Bezirksgerichte haben numerische Kurzbezeichnungen, zB G-001. Landesgerichte haben eine Kurzbezeichnung von zB G-LI, G-ASI, etc. Zwar haben auch Staatsanwaltschaften numerische Kurzbezeichnungen, zB G-036, aber dort bringt man ohnehin keine Klagen ein.
- Für die Identifizierung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist das Gericht im Fenster Betreibung (im Aktenstamm) unbrauchbar, weil es sich sowohl um eine Arbeitsrechtssache als auch um eine Sozialrechtssache handeln kann. Das beste vorhandene Kriterium ist der Forderungsgrund. ADVOKAT erkennt ein arbeitsgerichtliches Verfahren, wenn ein Forderungsgrund "13 Laufender Bezug", etc. bis "22 Sonstiger Anspruch - Arbeitsrecht" verwendet wird. Anhand dessen wird jetzt bereits entschieden, dass eine Mahnklage im arbeitsger. Verfahren erstellt. Wenn keine Forderung erfasst ist, kann Advokat kein arbeitsgerichtliches Verfahren erkennen.
- Wenn in der Vorlagebetreibung kein Einheitssatz vordefiniert ist und in der Vorlage der Stoppcode #039# enthalten ist, dann prüfe
- Wechsel- und Scheckmandatsverfahren (2SZWZA, 2SZWZAB, 3ASZWZAB), die den Stoppcode #038# enthalten, verzeichnen standardmäßig Einheitssatz lt. Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag, das ist einfacher Einheitssatz.
- Kündigung, Besitzstörungsklagen, Räumungsklagen (2SZKUN, 3ASZKUN, 2SZUA, 3ASZBES, 3ASZKMP, 3ASZKMR, 3ASZKR) Stoppcode #038#, verzeichnen standardmäßig Einheitssatz lt. Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag, das ist einfacher Einheitssatz.
- Europ. Bagatellverfahren und Einspruch (2SZEUB, 1SZEUB), die den Stoppcode #038# enthalten, verzeichnen standardmäßig Einheitssatz lt. Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag, das ist einfacher Einheitssatz.
- Berufung und Berufungsbeantwortung (3BS, 3BS1), die den Stoppcode #038# enthalten, verzeichnen standardmäßig Einheitssatz lt. Tabelle Leistungen/Betreibungen, Feld ES-Kennzeichen-Vorschlag. Hier wird 3-facher Einheitssatz vorgeschlagen. Sie müssen das gegebenenfalls auf 4-fach korrigieren.
- Eine Eingabe im Feld ES wirkt jedenfalls primär und übersteuert jede andere Programmlogik.
VG
Verbindungsgebühr.
Bei Anträgen, die mit Anträgen auf einstweilige Verfügung verbunden worden, gibt es nach wie vor 25 % Verbindungsgebühr. Dann muss hier "25" eingegeben werden. Die hier eingegebene Verbindungsgebühr wird im Kostenverzeichnis eines Antrags verzeichnet.
Verbindungsgebühr.
Bei Anträgen, die mit Anträgen auf einstweilige Verfügung verbunden worden, gibt es nach wie vor 25 % Verbindungsgebühr. Dann muss hier "25" eingegeben werden. Die hier eingegebene Verbindungsgebühr wird im Kostenverzeichnis eines Antrags verzeichnet.
in Textverarbeitung
Es wird ein Word Dokument erzeugt.
Es wird ein Word Dokument erzeugt.
Via ERV
Es wird ein ERV Datensatz erzeugt.
Es wird ein ERV Datensatz erzeugt.
Das Feld ist nur dann aktiviert, wenn es möglich ist, den im Feld Leistung ausgewählten Schriftsatz via ERV einzubringen. Dies ist bei den meisten Schriftsätzen an Gerichte der Fall. Voraussetzung ist, dass es eine zum Betreibungskürzel passende *.ERV Datei gibt.
Sonderfall: in Textverarbeitung + via ERV
Es können beide Optionen in Textverarbeitung und via ERV aktiviert werden. In diesem Fall geschieht Folgendes:
Ein Schriftsatz wird als Word-Dokument erstellt und automatisiert als Anlage zu einem ERV-Schriftsatz hinzugefügt. Die Anlage ist vorerst noch in Word bearbeitbar. Erst vor dem Senden wird das Word-Dokument (manuell) in ein PDF umgewandelt.
Genauer:
- Die Optionen in Textverarbeitung und via ERV werden aktiviert.
- Es kommt folgende Meldung:
Wenn Sie beide Optionen in Textverarbeitung + via ERV wählen, dann erstellt ADVOKAT einen ERV-Schriftsatz und fügt diesem den Word-Schriftsatz als Anlage hinzu. Vor dem Versenden müssen Sie das Word-Dokument in ein PDF umwandeln.
- Es wird ein ERV-Schriftsatz erstellt. Das Reiter Weiteres Vorbringen bleibt leer. Das Vorbringen befindet sich in der Anlage.
- Es wird ein Textverarbeitung-Schriftsatz mit der gewählten Vorlage erstellt und dieser dem ERV-Schriftsatz als Anlage hinzugefügt (so wie beim Hinzufügen aus dem ADVOKAT Explorer).
- Im ERV-Schriftsatz erscheint im Reiter Anlagen ein Word-Dokument. Man kann es mit der Schaltfläche Dokument öffnen öffnen und bearbeiten. Man kann es mit Befehle / Word>PDF (Strg+P) in ein PDF umwandeln. Dies ist vor dem Senden notwendig.
- Natürlich wird anlässlich der Betreibung auch eine Leistung (mit ERV-Zuschlag) erstellt. Der Schriftsatz wird nicht mit der Leistung verbunden, sondern als eigener Dokumentdatensatz gespeichert. (Anmerkung: Wenn man das tun würde, wäre kein Platz mehr, um nach dem Senden den ERV-Schriftsatz (als PDF) zur Leistung zu verbinden.)
Abb. 116: Fenster "ERV Anlagen mit Word-Dokument"
Hinweis: Wenn die ERV Prüfung einen Fehler erkennt, dann kann der Fehler an mehreren Stellen liegen: am Word-Dokument oder am ERV-Schriftsatz (zB Datei zu groß). Sie müssen dann beides manuell korrigiert (löschen).
Bemessung
Bemessungsgrundlage für den Antrag ("wegen: ....").
Bemessungsgrundlage für den Antrag ("wegen: ....").
Wenn eine neue Betreibung händisch eingegeben wird, ist das Feld Bemessungsgrundlage zumeist leer. In diesem Fall berechnet ADVOKAT die Bemessungsgrundlage aus der Summe der Hauptforderungen ohne Zinsen. Wenn die Hauptforderungen Null sind, werden die Nebengebühren (Zinsen, Kosten) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Bei einem einleitenden Antrag wird auf diese Weise die Bemessungsgrundlage richtig aus den Forderungen ermittelt.
Anlässlich von Zahlungen werden die Forderungen vermindert. Bei einem fortsetzenden Antrag im Exekutionsverfahren bleibt die Bemessungsgrundlage im Laufe des Verfahrens aber trotz Zahlungen konstant.
Wenn jetzt die Bemessungsgrundlage neu errechnet werden würde, wäre das unter Umständen falsch. ADVOKAT schlägt daher im Feld Bemessung bei Eingabe einer neuen Betreibung mit Kürzel 1se* (Fortsetzung des Exekutionsverfahrens) die ursprüngliche Bemessungsgrundlage vor. Auf diese Weise wird die Neuberechnung der Bemessungsgrundlage bei fortsetzenden Anträgen verhindert.
Die Logik ist:
Neue Betreibung 1se* -> GZ dieser Betreibung -> Suche Titel mit dieser GZ mit Verbindung zu einer Leistung 2FE* -> Nimm die Bemessung dieser Leistung (=Bemessung bei Einleitung des Verfahrens) -> Vorschlag dieser Bemessung in der neuen Betreibung 1se*.
Neue Betreibung 1se* -> GZ dieser Betreibung -> Suche Titel mit dieser GZ mit Verbindung zu einer Leistung 2FE* -> Nimm die Bemessung dieser Leistung (=Bemessung bei Einleitung des Verfahrens) -> Vorschlag dieser Bemessung in der neuen Betreibung 1se*.
Wenn es keine Verbindung von einem Titel zu der Leistung 2FE* gibt, dann suche alle Leistungen 2FE*
a) Wenn es eine gibt, dann nimm die Bemessung dieser Leistung
b) Wenn es mehrere gibt, dann checke, ob Bemessung dieser Leistungen unterschiedlich.
a) Wenn es eine gibt, dann nimm die Bemessung dieser Leistung
b) Wenn es mehrere gibt, dann checke, ob Bemessung dieser Leistungen unterschiedlich.
Wenn ja, zeige die Meldung:
Es gibt mehrere einleitende Exekutionsanträge. Wählen Sie die richtige Bemessung aus.
Es gibt mehrere einleitende Exekutionsanträge. Wählen Sie die richtige Bemessung aus.
Wenn in einem Akt keine Forderungen enthalten sind, wird ersatzweise die Bemessung aus dem Aktenstamm herangezogen.
Wenn im Feld Bemessung ein Betrag eingegeben wird, wird dieser Betrag als Bemessungsgrundlage herangezogen, egal, ob Forderungen vorhanden sind und was diese ergeben würden. Eine eingegebene Bemessungsgrundlage übersteuert alle automatischen Berechnungen.
Wenn im Feld Bemessung ein Betrag eingegeben wird und im Akt gibt es offene Forderungen und der Betrag geringer ist als die offene Forderung, dann handelt es sich um eine Exekution auf einen Teilbetrag. Der Stoppcode #116# führt in diesem Fall als Kapital nicht die gesamte offene Forderung an, sondern nur den eingegebenen Betrag.
Hinweise:
Die Bemessungsgrundlage betrifft die Stoppcodes #006#, #051#, #121#.
Die Bemessungsgrundlage betrifft die Stoppcodes #006#, #051#, #121#.
Gegen wen
Mit dem Feld gegen wen kann eine Betreibung auf einen oder mehrere bestimmte Gegner eingeschränkt werden. Es können die Ziffern 123456789 eingegeben werden. 1 steht für Gegner1, 2 für Gegner2, etc. Zum Beispiel kann "157" (für Gegner 1, 5 und 7) eingegeben werden. Es scheinen nur die ausgewählten Gegner im Antrag auf. Auch der Streitgenossenzuschlag wird nur für die gewählte Anzahl berücksichtigt.
Mit dem Feld gegen wen kann eine Betreibung auf einen oder mehrere bestimmte Gegner eingeschränkt werden. Es können die Ziffern 123456789 eingegeben werden. 1 steht für Gegner1, 2 für Gegner2, etc. Zum Beispiel kann "157" (für Gegner 1, 5 und 7) eingegeben werden. Es scheinen nur die ausgewählten Gegner im Antrag auf. Auch der Streitgenossenzuschlag wird nur für die gewählte Anzahl berücksichtigt.
Wenn das Feld leer ist, wird die Betreibung gegen alle vorhandenen Gegner durchgeführt.
Sonderfunktion für KSV: Wenn im Feld gegen wen "N" eingegeben wird, dann wird beim Ausführen der Betreibung das Feld Kz1 im Aktenstamm mit "N" überschrieben.
Mit Alt+Pfeil-ab öffnet sich eine Liste der Gegner für diesen Akt.
Vollzugsgebühr
Bei den meisten Exekutionsanträgen (einleitender Antrag, neuerlicher Vollzug der Fahrnisexekution) wird die Vollzugsgebühr automatisch richtig vorgeschlagen. Bei einer "Sonstigen Exekution" ist das nicht eindeutig möglich, weil es sich um die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (VG1) oder eine andere, nicht in der Exekutionsartenauswahl enthaltene Exekutionsart handeln kann, bei der keine VG anfällt.
Bei den meisten Exekutionsanträgen (einleitender Antrag, neuerlicher Vollzug der Fahrnisexekution) wird die Vollzugsgebühr automatisch richtig vorgeschlagen. Bei einer "Sonstigen Exekution" ist das nicht eindeutig möglich, weil es sich um die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft (VG1) oder eine andere, nicht in der Exekutionsartenauswahl enthaltene Exekutionsart handeln kann, bei der keine VG anfällt.
Mit Alt+Pfeil-ab öffnen Sie eine Liste. Dort können Sie einen oder mehrere Einträge markieren - mit gedrückter Strg-Taste auch "auseinanderliegende" Einträge. Mit Enter wird die Summe in das Feld Vollzugsgebühr übernommen.
Abb. 117: Liste "Vollzugsgebühr"
Bei einem Exekutionsantrag wird automatisch vorgeschlagen:
Exekutionsart | VG Ziffer |
10 = Fahrnisexekution | VG3 |
21 = Forderungsexekution (Auskunft Dachverband) | - |
23 = Forderungsexekution (§ 294 EO) | - |
26 = Exekution mit erweitertem Exekutionspaket (§ 20 EO) | VG4 |
30 = Rechteexekution | VG4 |
41 = Herausgabeexekution | VG5 |
42 = Räumungsexekution | VG6 |
51 = Exekution ... vertretbaren Handlungen | - |
52 = Exekution ... unvertretbaren Handlungen | - |
53 = Anspruchsexekution | - |
60 = Unterlassungsexekution | - |
71 = Zwangsweise Pfandrechtsbegründung | - |
73 = Zwangsversteigerung | VG2 |
99 = Sonstige Exekution | Meldung ev. VG1 |
Bei "99" kommt eine Meldung:
Soll für eine Exekution auf Zwangsverwaltung einer Liegenschaft eine Vollzugsgebühr von € 20,00 eingetragen werden?
Soll für eine Exekution auf Zwangsverwaltung einer Liegenschaft eine Vollzugsgebühr von € 20,00 eingetragen werden?
Bei Fallcode 26 wird Vollzugsgebühr nach Ziffer 4, also EUR 20 vorgeschlagen, weil in Fallcode 26 auch die Exekution auf Vermögensrechte nach § 326 ff enthalten ist.
Bei kombinierten Anträgen wird die Gebühr kumulativ vorgeschlagen.
Bei einem kombinierten Antrag, Fallcode 10 + 26, wird ausnahmsweise – wegen § 455 EO letzter Satz – nur der höhere Wert, also Vollzugsgebühr nach Ziffer 4, vorgeschlagen (und nicht Ziffer 3 + 4).
Hinweis:
41 Herausgabeexekution und 53 Anspruchsexekution werden gern verwechselt, weil sie beide mit der Herausgabe einer Sache zu tun haben.
Die Herausgabeexekution soll zur Herausgabe einer Sache führen (vom Verpflichtenden an den betreibenden Gläubiger).
Die Anspruchsexekution soll dazu führen, dass ein Dritter eine Sache an den Verpflichteten herausgibt, damit diese beim Verpflichteten verwertet werden kann. Die Exekution richtet sich also an den Dritten.
Bsp.: Der Verpflichtete hat sein Auto beim Service. Als die Werkstatt mitbekommt, dass die Bonität des Verpflichteten nicht die Beste ist, verweigert diese die Rückgabe des Autos. Ein betreibender Gläubiger kann erwirken, dass das Auto an den Verpflichteten zwangsweise zurückgestellt wird (Anspruchsexekution), um dieses dann zu verwerten (Fahrnisexekution).
Hinweis:
41 Herausgabeexekution und 53 Anspruchsexekution werden gern verwechselt, weil sie beide mit der Herausgabe einer Sache zu tun haben.
Die Herausgabeexekution soll zur Herausgabe einer Sache führen (vom Verpflichtenden an den betreibenden Gläubiger).
Die Anspruchsexekution soll dazu führen, dass ein Dritter eine Sache an den Verpflichteten herausgibt, damit diese beim Verpflichteten verwertet werden kann. Die Exekution richtet sich also an den Dritten.
Bsp.: Der Verpflichtete hat sein Auto beim Service. Als die Werkstatt mitbekommt, dass die Bonität des Verpflichteten nicht die Beste ist, verweigert diese die Rückgabe des Autos. Ein betreibender Gläubiger kann erwirken, dass das Auto an den Verpflichteten zwangsweise zurückgestellt wird (Anspruchsexekution), um dieses dann zu verwerten (Fahrnisexekution).
Bei Anträgen für den neuerlichen Vollzug einer Fahrnisexekution wird dieselbe Vollzugsgebühr vorgeschlagen wie bei der Fahrnisexekution. Ausgelöst wird das durch den Stoppcode #VG3# im Formular.
Im Endeffekt wird im Kostenverzeichnis des Antrags (in der Leistung) der Betrag verzeichnet, der im Fenster Betreibung, Feld Vollzugsgebühr steht. Der Vorschlag von ADVOKAT kann also in allen Fällen übersteuert werden.
Leistung und Kostenverzeichnis
In der Leistung und im Kostenverzeichnis eines Antrags bzw auch in der Kostennote wird die Vollzuggebühr zur eventuell vorhandenen Pauschalgebühr addiert. In der Leistung steht daher unter Barauslagen zB Folgendes:
Pauschalgebühr 21,00 bei Klage
Pauschal- und Vollzugsgebühr 31,50 bei Exekutionsantrag mit Vollzugsgebühr
Vollzugsgebühr 7,50 bei neuerlichem Vollzug
In der Leistung und im Kostenverzeichnis eines Antrags bzw auch in der Kostennote wird die Vollzuggebühr zur eventuell vorhandenen Pauschalgebühr addiert. In der Leistung steht daher unter Barauslagen zB Folgendes:
Pauschalgebühr 21,00 bei Klage
Pauschal- und Vollzugsgebühr 31,50 bei Exekutionsantrag mit Vollzugsgebühr
Vollzugsgebühr 7,50 bei neuerlichem Vollzug
In ADV-Exekutionsanträgen werden die Kosten durch Hinweis auf Normalkosten TP2 angesprochen. Die Vollzugsgebühr ist in den Normalkosten enthalten.
Exekutionsanträge nach TP1 innerhalb von 10 Monaten
Beim Eingeben einer fortsetzenden Betreibung im Exekutionsverfahren (Betreibungskürzel = 1SE*) sucht ADVOKAT im Akt, ob der einleitende Exekutionsantrag innerhalb der letzten 10 Monate bewilligt wurde. Wenn dies der Fall ist, erscheint - beim Verlassen des Feldes Datum folgende Rückfrage:
Beim Eingeben einer fortsetzenden Betreibung im Exekutionsverfahren (Betreibungskürzel = 1SE*) sucht ADVOKAT im Akt, ob der einleitende Exekutionsantrag innerhalb der letzten 10 Monate bewilligt wurde. Wenn dies der Fall ist, erscheint - beim Verlassen des Feldes Datum folgende Rückfrage:
"Achtung: Der einleitende Exekutionsantrag liegt ev. weniger als 10 Monate zurück. Wollen Sie für diesen fortführenden Antrag trotzdem Kosten beantragen und/oder in der Leistung verzeichnen?" Ja / Nein / Nur Leistung.
Wenn Sie mit "Ja" antworten, wird der Antrag mit normalem Kostenverzeichnis gedruckt.
Wenn Sie mit "Nein" antworten, wird das Kostenverzeichnis im Antrag unterdrückt. Es werden nur Barauslagen angedruckt. Auch in der Leistung werden nur Barauslagen verzeichnet.
Wenn Sie mit "Nur Leistung" antworten, wird das Kostenverzeichnis im Antrag unterdrückt. Es werden nur Barauslagen angedruckt. In der Leistung werden aber Verdienst nach TP1 und Barauslagen verzeichnet.
Die Option "Kosten beantragen (Zehnmonatsfrist) erscheint nur bei einer Betreibung mit Kürzel 1SE*. Es ist ein 3-fach Schalter:
Aktiv | Kosten im Antrag und in der Leistung |
inaktiv | Kosten weder im Antrag noch in der Leistung |
Grau | keine Kosten im Antrag, wohl aber Kosten in der Leistung (gegenüber dem Klienten, nicht gegenüber dem Schuldner) |
Weil in einem Akt mehrere parallele Exekutionen laufen können, orientiert sich Advokat nicht einfach am zeitlich jüngsten Exekutionsantrag, sondern sucht nach der Geschäftszahl das richtige Exekutionsverfahren. Danach wird die 10-Monatsfrist berechnet.
Mit "Kosten" ist nur der Verdienst gemeint, nicht allerdings Barauslagen. ERV-Kosten (ERV-Zuschlag) werden zwar in ADVOKAT als Barauslagen erfasst, gelten aber als Verdienst.
Die Rechtsgrundlage findet sich in der Anmerkung zu TP1 RATG: "In Exekutionsverfahren auf bewegliche körperliche Sachen und auf Geldforderungen werden mit der Entlohnung des Exekutionsantrags bzw. des Antrags des betreibenden Gläubigers nach Tarifpost 3A Abschnitt I Z 2 auch alle innerhalb von zehn Monaten nach Bewilligung der Exekution eingebrachten, unter Tarifpost 1 fallenden Schriftsätze des betreibenden Gläubigers abgegolten."
Barauslagen / USt / Betrag / gerichtlich ansprechbar
Hier eingegebene (gerichtlich ansprechbare) Barauslagen werden in das Kostenverzeichnis des Antrags übernommen.
Hier eingegebene (gerichtlich ansprechbare) Barauslagen werden in das Kostenverzeichnis des Antrags übernommen.
Barauslagen-Art
Es können nur die Barauslagenarten eingegeben werden, die sich in der Liste befinden.
Es können nur die Barauslagenarten eingegeben werden, die sich in der Liste befinden.
Umsatzsteuersatz
20 für 20 %.
20 für 20 %.
Betrag
Barauslagenbetrag
Barauslagenbetrag
Gerichtlich ansprechbar
Jede Barauslage kann als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet werden. Wenn gerichtlich ansprechbar = Ja, werden diese Barauslagen in das Kostenverzeichnis des Antrags und in die Leistung übernommen. Nicht gerichtlich ansprechbare Barauslagen werden nur in die automatisch verzeichnete Leistung, nicht aber in den Antrag übernommen.
Jede Barauslage kann als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet werden. Wenn gerichtlich ansprechbar = Ja, werden diese Barauslagen in das Kostenverzeichnis des Antrags und in die Leistung übernommen. Nicht gerichtlich ansprechbare Barauslagen werden nur in die automatisch verzeichnete Leistung, nicht aber in den Antrag übernommen.
Hinweise:
Die Liste der Barauslagen kann über die Tabelle Barauslagen (Leistungen) geändert werden. In dieser Liste können auch Vorschläge für die anderen Felder, insbesondere USt und gerichtlich ansprechbar eingegeben werden.
Die Liste der Barauslagen kann über die Tabelle Barauslagen (Leistungen) geändert werden. In dieser Liste können auch Vorschläge für die anderen Felder, insbesondere USt und gerichtlich ansprechbar eingegeben werden.
Wenn Sie in der Betreibung zwei Barauslagen eingeben (zB Auskunftskosten und Mahnkosten) und etwa eine Mahnklage via ERV erstellen, kommen noch 2 Barauslagen dazu (PG und ERV-Zuschlag). In der automatisch generierten Leistung haben aber nur drei Barauslagen Platz. ADVOKAT fasst daher in diesem Fall die "überschüssigen" Barauslagen zusammen zu "sonstige Barauslagen". Dies betrifft nicht den Antrag, sondern nur die automatisch verzeichnete Leistung.
Weiteres Vorbringen
Das weitere Vorbringen wird in jedem Formular angedruckt, in dem der Stoppcode #100b# enthalten ist.
Das weitere Vorbringen wird in jedem Formular angedruckt, in dem der Stoppcode #100b# enthalten ist.
Nehmen wir an, Sie verwenden immer ein langes und gleiches Weiteres Vorbringen. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Rechtfertigung von Inkassospesen bei Massenklagen. Natürlich können Sie den Text in jede Betreibung aufnehmen. Bei vielen Klagen sind das aber eine Menge Daten. Es gibt daher eine Lösung, bei der das Weitere Vorbringen nicht in jedem Datensatz Betreibung enthalten sein muss, sondern nur ein Verweis auf einen immer gleichen Textbaustein. Der Textbaustein selber ist in einer ERV-Vorlage Typ 2 gespeichert.
Beispiel:
- Im Weiteren Vorbringen einer Betreibung steht der Text "... #xxx# ...".
(xxx ist eine Variable begrenzt durch die Zeichen #; sie kann irgendwo im Weiteren Vorbringen stehen.) - Es gibt zusätzlich eine ERV-Vorlage Typ 2 mit dem Namen "Vorlage/xxx".
- In dieser ERV-Vorlage Typ 2 ist im Reiter Weiteres Vorbringen der Text "abc..." gespeichert.
- Wenn die Betreibung ausgeführt wird (Erstellen), dann wird der Textbaustein "abc..." in den Schriftsatz übernommen. Dies geschieht via ERV und schriftlich.