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Der Elektronische Rechtsverkehr ist ein Kommunikationssystem zwischen Gerichten und Behörden einerseits und Rechtsanwälten, Notaren und Firmen andererseits. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 89a ff. Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG). Die zugelassenen Schriftsatztypen und Daten sind in der so genannten ERV-Schnittstelle definiert. Die ERV-Schnittstelle ist auf http://www.justiz.gv.at/ unter "Kundmachungen" veröffentlicht.
Grundsätzlich kann jedermann mit österreichischen Gerichten über den elektronischen Rechtsverkehr kommunizieren; vorrangig richtet sich das System an berufsmäßige Parteienvertreter sowie an größere Firmen, Banken, Versicherungen oder Gebietskörperschaften.
Der WebERV läuft über das öffentliche Internet; die früher notwendigen ERV-Modems (Router oder ISDN-Karten) können entfallen. Durch die Menge der übertragenen Daten (Anlagen im PDF-Format) ist ein Breitbandzugang empfehlenswert.
Beim WebERV erfolgt der Kontakt nicht direkt vom Anwalt zum zuständigen Gericht und zurück, sondern über Provider (so genannte "Übermittlungsstellen"). Die Übermittlungsstellen sammeln die Eingaben von ihren Endnutzern, prüfen sie auf formale Richtigkeit gemäß den Vorschriften der ERV-Schnittstelle und leiten Sie an das Bundesrechenzentrum (BRZ) weiter. Von dort erfolgt die Verteilung an die Gerichte (Dienststellen). Jeder, der an WebERV teilnehmen will, muss bei einer zugelassenen Übermittlungsstelle angemeldet sein. Die Übermittlungsstellen sind für Anfragen und die Verwaltung der Endnutzer zuständig.
Auch Mitteilungen von den Gerichten an die Parteien, können im elektronischen Rechtsverkehr zugestellt werden (z.B. Ladungen, Mitteilungen), dann spricht man von ERV Rückverkehr. Auch der Rückverkehr geht von den Gerichten an das Bundesrechenzentrum, dann weiter an die Übermittlungsstellen und wird dort vom Endnutzer abgeholt.
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn Sie die ADVOKAT Forderungsbetreibung verwenden, werden Sie die Schriftsätze damit erstellen und dann mit dem Programmteil ERV verwalten, absenden und drucken.
- Es ist aber auch möglich, nur den Programmteil ERV zu verwenden. In diesem Fall werden Sie die Schriftsätze nicht automatisiert erstellen. Der Programmteil ERV ermöglicht die manuelle Erfassung, Verwaltung und Versendung der Schriftsätze und den Empfang des ERV Rückverkehrs.
- ERV in Betrieb nehmen
- ERV Grundlagen
- ERV Hinverkehr
- Anlagen bei ERV-Schriftsätzen
- ERV Vorlagen
- ERV-Vorlage Typ 2
- ERV-Schriftsätze Status
- ERV Fehlerprüfung
- ERV Anlagen Prüfung
- ERV Filter
- ERV-Schriftsätze senden
- ERV Rückverkehr
- ERV Zustellung von Verwaltungsbehörden ("ERV-Zustellservice")
- ERV-Schriftsätze drucken
- ERVBox
- ERV-Journal
- ERV Treuhandbuch (eTHB der RAK NÖ, OÖ, S, K)