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Bei einem Schriftsatz der Art "Sonstige Klage" gibt es wie bei einer Mahnklage drei Unterarten, nämlich Klage Bezirksgericht, Klage Landesgericht und Klage Arbeitsgericht.
Es gibt bei dieser Schriftsatzart viel weniger Reiter und damit viel weniger formale Felder als bei einer Mahnklage. Der eigentliche Antragsinhalt (Klagserzählung, Urteilsbegehen und Kostenverzeichnis) ist im Textfeld Weiteres Vorbringen frei zu formulieren.
Das Fenster Stammdaten sieht bei einer solchen Klage so aus:
Abb. 264: Fenster "Sonstige Klage, Reiter Stammdaten"
Schriftsatzart
Als allererstes müssen Sie entscheiden, welche Art von Schriftsatz erstellt werden soll. Je nach Schriftsatzart erscheinen in diesem Fenster unterschiedliche Reiter und in diesen unterschiedliche Felder. Geben Sie z.B. "KC" für Klage Bezirksgericht ein oder wählen Sie diese Schriftsatzart aus der Liste aus.
Als allererstes müssen Sie entscheiden, welche Art von Schriftsatz erstellt werden soll. Je nach Schriftsatzart erscheinen in diesem Fenster unterschiedliche Reiter und in diesen unterschiedliche Felder. Geben Sie z.B. "KC" für Klage Bezirksgericht ein oder wählen Sie diese Schriftsatzart aus der Liste aus.
Hinweis:
Eine Mahnklage dürfen Sie nicht als "sonstige Klage" erfassen. Dazu gibt es die Schriftsatzart "Mahnklage".
Eine Mahnklage dürfen Sie nicht als "sonstige Klage" erfassen. Dazu gibt es die Schriftsatzart "Mahnklage".
Wegen
Hier ist das einzugeben, was bei einem schriftlich eingebrachten Schriftsatz bei WEGEN steht, inkl. der Bemessungsgrundlage. Das gilt speziell dann, wenn die Kapitalforderung null ist wie bei einer Außerstreitsache, bei Besitzstörung, Ehescheidung, Räumung. Bei einer Mietzins- und Räumungssache mit unterschiedlichen Bemessungen nach RAT und GGG schlagen wir überhaupt vor, die die Bemessungsgrundlagen im Weiteren Vorbringen einzugeben.
Hier ist das einzugeben, was bei einem schriftlich eingebrachten Schriftsatz bei WEGEN steht, inkl. der Bemessungsgrundlage. Das gilt speziell dann, wenn die Kapitalforderung null ist wie bei einer Außerstreitsache, bei Besitzstörung, Ehescheidung, Räumung. Bei einer Mietzins- und Räumungssache mit unterschiedlichen Bemessungen nach RAT und GGG schlagen wir überhaupt vor, die die Bemessungsgrundlagen im Weiteren Vorbringen einzugeben.
Fallcode
Für viele Schriftsatzarten braucht es einen Fallcode. Bei einer "sonstigen Klage Bezirksgericht" gibt es folgenden Fallcodes:
99A = Sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache
99B = Sonstiger Streitgegenstand in einer Bestandsache
99F = Sonstiger Streitgegenstand in einer Familienrechtssache
99V = Sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache
Für viele Schriftsatzarten braucht es einen Fallcode. Bei einer "sonstigen Klage Bezirksgericht" gibt es folgenden Fallcodes:
99A = Sonstiger Streitgegenstand in einer allgemeinen Streitsache
99B = Sonstiger Streitgegenstand in einer Bestandsache
99F = Sonstiger Streitgegenstand in einer Familienrechtssache
99V = Sonstiger Streitgegenstand in einer Verkehrssache
Kapitalforderung
Bei sonstigen Klagen (KC, KCG, KCGA) gibt es kein eigenes Feld Bemessung, sondern nur ein Feld Kapitalforderung.
Bei sonstigen Klagen (KC, KCG, KCGA) gibt es kein eigenes Feld Bemessung, sondern nur ein Feld Kapitalforderung.
Ausfertigungen
Anzahl der Ausfertigungen, zB 1-fach, 2-fach, 3-fach, etc. ADVOKAT macht in der Praxis immer 1-fach, der Maximalwert ist 3-fach.
Anzahl der Ausfertigungen, zB 1-fach, 2-fach, 3-fach, etc. ADVOKAT macht in der Praxis immer 1-fach, der Maximalwert ist 3-fach.
Die anderen Felder und Reiter sind unter ERV Mahnklage näher beschrieben.