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Es gibt zwei Arten von ERV Firmenbuchanträgen:
Seit dem 01.07.2022 müssen Firmenbuchanträge zu inländischen GmbHs und Einzelunternehmen verpflichtend in strukturierter Form erfolgen (Verordnung ERV 2021, § 14 Abs. 1, BGBl. 587/2021). Ab den 26.06.2023 auch alle Firmenbuchanträge für inländische Kommanditgesellschaften und Offene Gesellschaften, Ab dem 13.04.2024 auch alle Firmenbuchanträge für inländische flexible Kapitalgesellschaften.
Für die Generierung des Schriftsatzes siehe ERV-Schriftsatz erstellen.