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- Voraussetzung für Firmenbuchanträge bei bestehenden Firmen ist ein aktueller Firmenbuchauszug. Diesen fragen Sie über AVOKAT Online / Abfragen / Firmenbuch / Firmenbuchdaten ab. Sie benötigen den Auszug mit historischen (gelöschten) Daten (Option aktivieren). Speichern Sie den Auszug im gewünschten Akt. Auf Basis dieser Daten wird der Änderungs- oder Löschantrag erfasst.
- Erstellen Sie im gewünschten Akt das Rohgerüst für den ERV-Schriftsatz mit der Betreibung "2SF" oder "3ASF" und der Auswahl der benötigten Firmenrechtsform (siehe ERV-Schriftsatz erstellen). Alternativ können Sie den ERV-Schriftsatz auch manuell in Programme / ERV erstellen.
- Der erstellte ERV-Schriftsatz hat die Schriftsatzart "FBS - Firmenbuchantrag strukturiert" mit der Art "Begehren GmbH", "Begehren Einzelunternehmen", "Begehren Kommanditgesellschaft", "Begehren Offene Gesellschaft" oder "Begehren flexible Kapitalgesellschaft" (siehe auch Firmenbuchantrag unstrukturiert Stammdaten).
- Im ERV-Schriftsatz gibt es den Reiter Firmenbuch. Dort sind folgende Schritte möglich bzw. notwendig:
- Im Feld Art wählen Sie die Begehrensart "Änderungsantrag", "Gründungsantrag" oder "Löschungsantrag".
- Bei den Arten "Änderungsantrag" und "Löschungsantrag" wählen Sie im Feld Firmenbuchauszug einen im Akt gespeicherten FB-Auszug aus.
- Die Daten des FB-Auszugs werden für das neue Begehren eingelesen.
- Jetzt bearbeiten Sie den Antrag mit dem Menüpunkt Antrag bearbeiten. Sie können alle Felder bearbeiten, zB den Firmennamen ändern, eine Person löschen, hinzufügen, usw.
- Im nächsten Schritt prüfen Sie den Antrag mit dem Menüpunkt Antrag prüfen. Die Prüfung erfolgt durch das VIVA-Modul des BRZ.
- Ist die Prüfung erfolgreich, wird eine Prüfsumme über die Daten gerechnet und der Antrag in Form eines PDF-Dokuments visualisiert. Zusätzlich werden gegebenenfalls Hinweise, Hindernisse und Fehler ausgegeben.
- Den validierten Antrag übernehmen Sie mit dem Menüpunkt Antrag in Word-Dokument einfügen in Ihr Antragsdokument, welches von den vertretungsbefugten Organen der Gesellschaft zu unterfertigen und vom Notar zu beglaubigen ist.
- Im validierten Antrag dürfen Sie keine Änderungen mehr vornehmen. Wenn Änderungen notwendig sind, müssen Sie eine neuerliche Validierung vornehmen und den geänderten Antrag mit neuer Prüfsumme in Ihr Antragsdokument übernehmen.
- Das beglaubigte Antragsdokument ist entweder vom Notar in Cyberdoc oder vom Rechtsanwalt in Archivium einzustellen.
- Im Fenster ERV Anlagen erfassen Sie als die Anlagenart "11 - Antrag" und die Archiv-ID. Bei Anträgen nach § 11 FBG genügt ein unterschriebenes PDF-Dokument. Siehe Anlagen.
- Jetzt können Sie den ERV-Schriftsatz speichern und an das Gericht senden.