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Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Insolvenzverwalter-Entlohnung ist grundsätzlich der bei der Verwertung erzielte Bruttoerlös. Einnahmen, die nicht auf eine Verwertung oder Durchsetzung von Ansprüchen der Insolvenzmasse zurückzuführen sind, wie etwa die Realisierung von Sparbüchern, fallen nicht in die Bemessungsgrundlage.
-> Sie müssen Einnahmen, die in die Bemessungsgrundlage aufzunehmen sind, mit "MVH" kennzeichnen.
-> Sie müssen Ausgaben, die von der Bemessungsgrundlage abzuziehen sind, mit "MVH" kennzeichnen.
Jede falsch gekennzeichnete Buchung verändert die Bemessungsgrundlage. Der von ADVOKAT vorgeschlagene Wert muss genau überprüft werden! Dies geschieht mit dem Ausdruck "Bemessungsgrundlage Insolvenzverwalter Entlohnung" (Menüpunkt Drucken / Insolvenzbuchhaltung). Siehe Ausdrucke Insolvenzbuchhaltung.
Beim Sanierungsverfahren setzt sich die Regelentlohnung aus zwei Komponenten zusammen:
a) Entlohnung aus Verwertungserlös § 82 IO und
b) Entlohnung Sanierungserfordernis § 82a IO
a) Im Konkurs:
Die Berechnung der Entlohnung für Verwertung erfolgt gem. § 82 IO, Tarif INSVER1.
Die Berechnung der Regelentlohnung besteht aus zwei Teilen:
- Entlohnung aus Verwertungserlös § 82 IO, Tarif INSVER1, bzw. wenn auch b) vorliegt, INSVER1A; dann wird der Mindestbetrag von 3.000 Euro nur bei b) gerechnet
- Entlohnung aus Sanierungserfordernis § 82a IO, Tarif INSVER2
Die Berechnung der Regelentlohnung erfolgt wie im Sanierungsverfahren.
Allerdings gibt es eine geringere, gemeinsame Mindestentlohnung für Verwertungserlös + Sanierungserfordernis iHv 1.000,00 (§ 191 IO). Daraus folgt:
- für Verwertung: Tarifkürzel INSVER1A = INSVER1A, aber mit Mindestentlohnung EUR 1.000,00
- für Sanierungserfordernis: Tarif INSVER2A ohne Mindestentlohnung
- Entlohnung aus Verwertungserlös § 82 IO, Tarif INSVER1, bzw. wenn auch b) vorliegt, INSVER1A; dann wird der Mindestbetrag von 1.000 Euro nur bei b) gerechnet
- Entlohnung aus Sanierungserfordernis § 82a IO, Tarif INSVER2A
Eingabe Prozentsatz, positiv oder negativ, zB 10 % Zuschlag bzw. -10 % Abschlag.
Der Insolvenzverwalter kann für die Fortführung des Unternehmens einen Kostenvoranschlag erstatten.
Die Bemessungsgrundlage ist der bei der Verwertung erzielte Erlös.
Der vorgeschlagene Wert muss genau überprüft werden! Jede falsch gekennzeichnete Buchung verändert die Bemessungsgrundlage. Dies geschieht mit dem Ausdruck "Bemessungsgrundlage Verwertung Sondermasse", Menüpunkt Drucken / Insolvenzbuchhaltung. Siehe Ausdrucke Insolvenzbuchhaltung.
Gemeint sind USt-pflichtige Barauslagen des Insolvenzverwalters und nicht etwa die Pauschalgebühr nach GGG TP5.
- Konkurs: 10 % der Verwalterentlohnung inkl. Zu-/Abschlag und Fortführungshonorar (wenn das Feld "Sanierungserfordernis" nicht gefüllt ist, erfolgt die Berechnung mit 10%)
- Sanierungsverfahren: wie Konkurs, aber 15 % (wenn das Feld "Sanierungserfordernis" gefüllt ist, erfolgt die Berechnung mit 15%)
- 30 % der Belohnung gleichteilig an jeden am Verfahren beteiligten GLV
- 70 % der Belohnung nach Anzahl der vom jeweiligen GLV vertretenen Gläubiger.
1. 30% der Belohnung sind gleichteilig aufzuteilen;
2. 70% der Belohnung sind nach Anzahl der vom jeweiligen bevorrechteten Gläubigerschutzverband vertretenen Gläubiger unter denjenigen bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden aufzuteilen, die nicht überwiegend Gläubiger vertreten, deren Forderungen kraft Gesetzes großteils auf eine Garantieeinrichtung übergegangen sind.
Hat ein Verband am abzurechnenden Insolvenzverfahren nicht aktiv teilgenommen, steht ihm keine Belohnung zu. Hat ein Verbandsvertreter an einer Tagsatzung als Beobachter teilgenommen, ist das wohl als aktive Mitwirkung anzusehen, doch bleibt dieser Verband bei der Verteilung des zweiten Topfes gem. § 87a Abs 2 unberücksichtigt.
ADVOKAT richtet sich danach, ob bei einer Anmeldung ein Vertreter eingegeben ist und bei diesem Vertreter im Fenster Personenstamm im Feld Beziehung "Kreditschutz" oder "Gläubigerschutz" steht. Dies ist standardmäßig bei AKV, KSV und Creditreform der Fall. ADVOKAT richtet sich nicht nach der Namenskurzbezeichnung, sondern nur nach dem Feld Beziehung.
Endhonorar (ohne Sondermasse) aus dem Reiter Insolvenzverwalter.
Der Betrag kann händisch überschrieben werden.
Je nach Verfahrensart 10 oder 15 % der Bemessungsgrundlage.
Eingabe Prozentsatz, positiv oder negativ.
Zur Logik der Aufteilung auf die bevorzugten GLV siehe oben.
Die Anzahl wird vorgeschlagen und kann geändert werden. Insbesondere wird auch beim ISA die Anzahl der Vertretenen vorgeschlagen. Aber in der Praxis vertritt der ISA nur Arbeitnehmer und werden somit 70 % des Gesamtnettoentgelt auf die anderen GLV aufgeteilt.
Bemessungsgrundlage Sondermasse
2a. Freihandverkauf
2b. Versteigerung
3. Kostenabrechnung Insolvenzverwalter
3a. Entlohnung
3b. Fortführungshonorar
3c. Verwertung Sondermasse
3d. Anhang zur Entlohnung gem. § 82 IO
3e. Anhang zur Entlohnung gem. § 82a IO
3f. Anhang zur Entlohnung bei Verwertung einer Sondermasse gem. § 82d Z 1 IO
3g. Anhang zur Entlohnung bei Verwertung einer Sondermasse gem. § 82d Z 2 IO
4. Gläubigerschutzverbände
4a. Anhang: Aufteilung der Belohnung der Gläubigerschutzverbände
Konto 9000 Oberbank, BIC 15000, IBAN AT4848 0000 0000 0000 8686 | |||
Nummer | Datum | Buchungstext | Betrag |
1 | 10.01.2008 | Verkauf Kopierer | 2.500,00 |
2 | 12.01.2008 | Barverkäufe | 700,00 |
6 | 14.01.2008 | Notariatsgebühren | -300,00 |
10 | 15.01.2009 | Verkauf Lager | 5.000,00 |
Etc. | |||
Summe | 80.140,00 |
Konto 9000 Oberbank, BIC 15000, IBAN AT4848 0000 0000 0000 8687 | ||
Datum | Buchungstext | Betrag |
16.06.2009 | Freihandverkauf Sondermasse | 2.500,00 |
Summe | 2.500,00 |
Konto 9000 Oberbank, BIC 15000, IBAN AT4848 0000 0000 0000 8688 | ||
Datum | Buchungstext | Betrag |
15.06.2009 | Versteigerung Sondermasse | 9.000,00 |
Summe | 9.000,00 |
Bemessung | Honorar |
Entlohnung Verwertung gem. § 82 IO | 80.140,00 | 13.121,00 |
Entlohnung Sanierungsplan gem. § 82a IO | 70.000,00 | 2.600,00 |
% Zuschlag (bzw. Abschlag) gem. § 82b und c IO |
RA-Stunden | 40:00 zu 200,00 | 8.000,00 |
Angestellten-Stunden | 20:00 zu 50,00 | 1.000,00 |
Freihandverkauf | 100.000,00 | 4.000,00 | |
Versteigerung | 50.000,00 | 1.500,00 | |
Gesamt | EUR | 30.221,00 | |
Barauslagen | EUR | ||
20 % Umsatzsteuer | EUR | 6.044,20 | |
Summe | EUR | 36.265,20 |
Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 80.140,00.
Von der Bemessungsgrundlage gebühren:
Bemessung | Prozent | Entlohnung |
22.000,00 | 20 % | 4.400,00 |
58.140,00 | 15 % | 8.721,00 |
80.140,00 | Summe Entlohnung | 13.121,00 |
Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 70.000,00.
Von der Bemessungsgrundlage gebühren:
Bemessung | Prozent | Entlohnung |
50.000,00 | 4 % | 2.000,00 |
20.000,00 | 3 % | 600,00 |
70.000,00 | Summe Entlohnung | 2.600,00 |
Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 50.000,00.
Von der Bemessungsgrundlage gebühren:
Bemessung | Prozent | Entlohnung |
50.000,00 | 3 % | 1.500,00 |
50.000,00 | Summe Entlohnung | 1.500,00 |
Die Bemessungsgrundlage beträgt EUR 100.000,00.
Von der Bemessungsgrundlage gebühren:
Bemessung | Prozent | Entlohnung |
100.000,00 | 4 % | 4.000,00 |
100.000,00 | Summe Entlohnung | 4.000,00 |
Gesamtbelohnung | 13.121,00 | EUR | 1.312,10 |
20 % Umsatzsteuer | EUR | 262,42 | |
Summe | EUR | 1.574,52 | |
Pauschalgebühren | 13.121,00 | EUR | 1.969,00 |
Gesamtkosten des Verfahrens | EUR | 29.932,72 |
GLV | Kostenanteil | Anzahl | Kostenanteil nach Vertretenen (70%) | Betrag | Betrag |
AKV | 131,21 | 4 | 734,78 | 865,99 | 1.039,19 |
ISA | 131,21 | 0 | 131,21 | 157,45 | |
KSV | 131,21 | 1 | 183,69 | 314,90 | 377,88 |
Summe | 393,63 | 5 | 918,47 | 1.312,10 | 1.574,52 |