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Als Titel bezeichnen wir in ADVOKAT gerichtliche Entscheidungen, in denen über Kosten entschieden wird. Die Daten des Titels werden in einem eigenen Aktinhalt Titel erfasst.
Dort werden das Datum, die Beschlussart, das Gericht (Behörde), die Geschäftszahl, das Vollstreckbarkeitsdatum und vor allem die zugesprochen Kosten erfasst, die der Gegner ersetzen muss. Die abgewiesenen Kosten werden nicht erfasst. Sie sind in Form von Leistungen im Akt gespeichert und können dem Klient gegenüber abgerechnet werden.
Im Datensatz Titel werden außerdem nur die Kosten erfasst, nicht die zugesprochenen Forderungen (Zinsen). Diese sind in den Aktinhalten Forderung gespeichert. ADVOKAT geht davon aus, dass alle im Akt enthaltenen Forderungen zurecht bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie die Forderungen ändern.
Abb. 121: Fenster "Titel"
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Wenn Sie einen Titel aufgrund einer bereits erbrachten Leistung erfassen, geht das am besten mit der Funktion Leistung gerichtlich bestimmen (Titel).
Wenn noch keine Leistung erfasst ist, können Sie einen Titel aus dem Fenster Aktenverwaltung mit dem Menüpunkt Bearbeiten / Neu / Titel eingeben. Bedenken Sie aber, dass ein Titel in einer Honorarnote an den Klienten nicht abgerechnet werden kann. Titel sind nur in einer Beschlusskostennote enthalten.
Datum
Datum des Beschlusses. Kalender mit Alt+Pfeil-ab.
Beschlussart
Art des Beschlusses. Liste mit Alt+Pfeil-ab.
Es können nur die in der Liste enthaltenen Arten eingegeben werden (weil auch im ERV nur diese zulässig sind). Wenn "Sonstiger Titel" eingegeben wird, dient das folgende Feld als nähere Beschreibung und ist ein Pflichtfeld.
Honorartext
In einer Beschlusskostennote wird dieser Text angedruckt.
Gericht
Namenskurzbezeichnung des Gerichts (oder der Behörde), das die Entscheidung gefällt hat. Pflichtfeld.
Mit Alt+Pfeil-ab öffnet sich eine Liste aller Behörden und Gerichte.
Mit Strg+Pfeil-ab öffnet sich eine eingeschränkte Liste mit den Gerichten (Behörden) zur Postleitzahl des Gegner1.
Geschäftszahl
Geschäftszahl des Titels. 100 Stellen. Aber Achtung: Es gibt im ERV etliche Stellen, wo solche GZs unzulässig sind und zu einem Fehler bei der Schriftsatzprüfung führen. Mit Alt+Pfeil-ab öffnet sich eine Liste der bisher in diesem Akt eingegebenen Geschäftszahlen. Mit Eingabe eines Punktes "." und Bestätigen wird die aktuelle Geschäftszahl vorgeschlagen.
Zinsen § 54a ZPO
Aktivieren Sie die Option, wenn zu diesem Titel Zinsen aus den Kosten nach § 54a ZPO zustehen. Je nach Beschlussart erfolgt ein Vorschlag; dieser kann geändert werden.
Vollstreckbar
Datum der Vollstreckbarkeitsbestätigung des Titels (nicht das Datum des Titels, nicht das Datum der Vollstreckbarkeit). Pflichtfeld außer bei Beschlussart = Kostentitel.
Gegen wen
Gegen welchen von mehreren Gegnern wurde der gerichtliche Beschluss erwirkt. Mit Alt+Pfeil-ab kann eine Liste der Gegner dieses Akts aufgerufen werden.
"1" bedeutet, der Titel wirkt gegen Gegner1, "2" bedeutet Gegner2, ... "0" bedeutet Gegner10. Wenn das Feld leer bleibt, bedeutet das, der Titel wirkt gegen jeden Gegner.
Barauslagen Durchlaufer
Wieviel wurde an Durchlaufern zugesprochen.
Barauslagen USt-frei
Wieviel wurde an USt-freien Barauslagen zugesprochen.
Die Unterscheidung von Barauslagen und Durchlaufern ist nur wichtig bei der automatischen Übernahme von Zahlungen in die Buchhaltung, siehe Barauslagen - Durchlaufer.
Barauslagen USt-pflichtig
Wieviel wurde an USt-pflichtigen Barauslagen zugesprochen. Netto.
Barauslagen Klient
Mit diesem Feld kann folgender Fall abgehandelt werden: Der Klient hatte Kosten, die ihm bereits gerichtlich zugesprochen wurden. Dann beauftragt er einen Anwalt (zur Exekution). Dieser erfasst die Titeldaten. In diesem Fall sind die Kosten nicht einzubehaltender Verdienst, sondern müssen dem Klienten weiterüberwiesen werden.
Wenn Sie hier Kosten eintragen, wird ADVOKAT im Programmteil Zahlungseingang vom Schuldner als Empfänger des Geldes die eingetragene Namenskurzbezeichnung vorschlagen.
Zugesprochen
Summe der zugesprochenen Kosten ( = Summe aus den Barauslagen und dem Verdienst, ES, USt).
SB / Zeit
Benutzerkürzel und kalkulatorischer Zeitaufwand.
Memo
Anmerkung beliebiger Länge.
OK
Eingaben speichern und Fenster schließen.
Abbrechen
Fenster schließen ohne speichern.
Schaltfläche Befehle
Öffnet das übliche Menü. Die meisten Menüpunkte sind selbsterklärend.
Schaltfläche Befehle / Forderungen zuordnen
Der Menüpunkt Forderungen zuordnen hat eine besondere Bedeutung in der Forderungsbetreibung.
In einem Exekutionsantrag müssen (in der Feldgruppe 07) die einzelnen Forderungen jeweils dem Titel zugeordnet werden, in dem diese zugesprochen wurden.
Sobald Sie einen Titel eingeben, ordnet ADVOKAT automatisch alle Forderungen diesem Titel zu, soweit sie noch keinem anderen Titel zugeordnet sind. Wenn Sie einen zweiten Titel eingeben werden, können Sie nun über die Schaltfläche Befehle / Forderungen zuordnen folgendes Fenster aufrufen.
Abb. 122: Fenster "Forderungen zu Titel zuordnen"
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Im obigen Beispiel sind beide Forderungen keinem Titel zugeordnet, das Feld Beschlussdatum ist leer. Durch Anklicken oder Markieren mit Strg+Leertaste können Forderungen ausgewählt werden; durch OK werden sie dem aktuellen Titel zugeordnet.
Hinweis:
Wenn Sie eine Forderung erst nach dem Titel eingeben, wird Sie automatisch dem ersten Titel zugeordnet. Dies kann natürlich falsch sein.
Exekution bei Zahlungsbefehl gegen 2 Beklagte mit unterschiedlicher Rechtskraft
Bei einem Zahlungsbefehl gegen 2 Beklagte können diese zu unterschiedlicher Zeit in Rechtskraft erwachsen, weil es zB beim 2. Beklagten ein Zustellanstand gab. Der Zahlungsbefehl wird also einstweilen nur gegen den 1. Beklagten rechtskräftig.
In ADVOKAT gibt es im Fenster Titel nur ein Feld Vollstreckbar am. Das abweichende Vollstreckbarkeitsdatum für den Zweitbeklagten kann nicht eingetragen werden. Es gibt übrigens auch im Formular und im ERV keine Möglichkeit, ein zweites Vollstreckbarkeitsdatum unterzubringen.
Dieser Fall kann nun wie folgt gelöst werden:
1.
Man erfasst für den 1. Beklagten den Zahlungsbefehl mit dessen Vollstreckbarkeitsdatum und trägt im Feld gegen wen "1" ein.
2.
Wenn der Zahlungsbefehl für den 2. Beklagten rechtskräftig wird, ruft man diesen Titel auf, löscht den Eintrag im Feld gegen wen, weil der Zahlungsbefehl jetzt gegen beide Beklagten rechtskräftig ist. Zusätzlich schreibt man ins Feld Memo des Titels ungefähr folgenden Satz: "#WV:Der Zahlungsbefehl gegen die 2. beklagte Partei wurde am xx rechtskräftig.#"
3.
Der oben angeführte Satz wird automatisch im Exekutionsantrag in das Weitere Vorbringen übernommen. Der Text muss zwischen zwei # stehen und mit WV: (für weiteres Vorbringen) beginnen.
4.
Unter Umständen erfassen Sie für den 2. Beklagten einen weiteren Titel für die Kosten des Zustellantrags (Art = Beschluss, nicht Kostentitel) und tragen dort im Feld gegen wen "2" ein.