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Bei jeder Forderung gibt es zusätzlich zum Feld Zinssatz ein Feld Verzugszinssatz. Für die Berechnung der Zinsen werden die Verzugszinsen einfach zu den Zinsen addiert. 10 % Zinsen und 4 % Verzugszinsen = 14 % Zinsen.
Verzugszinsen beginnen und enden immer parallel mit dem normalen Zinsenlauf. Es ist kein "Verzugszins-ab-Datum" und "Verzugszinsen-bis-Datum" vorgesehen. Der einzige Sinn von Verzugszinsen ist die Formulierung des Klagebegehrens. Dieses lautet mit Verzugszinsen: ... an Kapital 100,00 und 12 % Zinsen und 4 % Verzugszinsen aus 100,00 seit 1.1.1999 ...