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Für das Simultanpfandrecht gelten großteils dieselben Regeln wie für das Singularpfandrecht. Mit Hilfe des Begehrenstyps Simultanpfandrecht kann mit einem Begehren ein Pfandrecht in mehreren Einlagen (für mehrere Verpflichtete) eingetragen werden sowie die dazugehörigen Simultanhaftungen angemerkt werden.
Siehe auch Simultanhaftung Anmerkung.
Personen zum Begehren
Anzahl: 1..1000
Die Personen, die als (neue) Pfandgläubiger ins Grundbuch eingetragen werden sollen.
Hinweis: Es können mehrere Gläubiger angegeben sein.
GR-1037: Werden mehrere berechtigte Personen aufgeführt, so müssen es verschiedene sein.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
Anzahl: 1..1000
Die Personen, die als (neue) Pfandgläubiger ins Grundbuch eingetragen werden sollen.
Hinweis: Es können mehrere Gläubiger angegeben sein.
GR-1037: Werden mehrere berechtigte Personen aufgeführt, so müssen es verschiedene sein.
Nähere Informationen finden Sie unter Grundbuchantrag, beteilige Personen.
Gegenstand
Durch die Auswahl des Feldes Gegenstand kann gleichzeitig mit dem Simultanpfandrechtsbegehren auch schon eine Anmerkung der Vollstreckbarkeit zu den Simultanpfandrechten begehrt werden (kein Pflichtfeld).
Durch die Auswahl des Feldes Gegenstand kann gleichzeitig mit dem Simultanpfandrechtsbegehren auch schon eine Anmerkung der Vollstreckbarkeit zu den Simultanpfandrechten begehrt werden (kein Pflichtfeld).
Simultanhaftung
Im Reiter Simultanhaftung sind mindestens zwei haftende Eigentumsrechte anzugeben (Simultanhaftung). Das kann geschehen durch:
a) Bezug auf ein oder mehrere bestehende Eigentumsrechte und / oder
b) Bezug auf ein oder mehrere neu einzutragende Eigentumsrechte
Im Reiter Simultanhaftung sind mindestens zwei haftende Eigentumsrechte anzugeben (Simultanhaftung). Das kann geschehen durch:
a) Bezug auf ein oder mehrere bestehende Eigentumsrechte und / oder
b) Bezug auf ein oder mehrere neu einzutragende Eigentumsrechte
Abb. 326: Eintragung Simultanpfandrecht, Reiter Simultanhaftung
Bezug auf bestehende KG/EZ
Das Simultanpfandrecht wird auf ein bestehendes Eigentumsrecht eingetragen. Es gibt folgende Felder:
Das Simultanpfandrecht wird auf ein bestehendes Eigentumsrecht eingetragen. Es gibt folgende Felder:
Die KG, auf die sich das einzutragende Pfandrecht bezieht.
EZ
Die Einlage, auf die sich das einzutragende Pfandrecht bezieht.
Die Einlage, auf die sich das einzutragende Pfandrecht bezieht.
B-LNR
Das Eigentumsrecht, das durch das Pfandrecht belastet werden soll. Pro Zeile darf nur eine B-LNR angegeben werden.
Das Eigentumsrecht, das durch das Pfandrecht belastet werden soll. Pro Zeile darf nur eine B-LNR angegeben werden.
TZ, C-LNR, Eintragungszusatz
Wenn die begehrte Pfandrechtseintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl (TZ/Jahr) sowie die entsprechende C-LNR der Rangordnung anzugeben. Pro Eintragung kann ein Eintragungszusatz angegeben werden.
Wenn die begehrte Pfandrechtseintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist, dann ist hier die Tagebuchzahl (TZ/Jahr) sowie die entsprechende C-LNR der Rangordnung anzugeben. Pro Eintragung kann ein Eintragungszusatz angegeben werden.
Bezug auf neu einzutragende Eigentumsrechte
Das Simultanpfandrecht wird auf ein neu einzutragendes Eigentumsrecht eingetragen. Es gibt folgende Felder:
Das Simultanpfandrecht wird auf ein neu einzutragendes Eigentumsrecht eingetragen. Es gibt folgende Felder:
Eigentumsrechts-Begehren
Hier ist ein Begehren vom Typ "Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile)" auszuwählen, mit dem das Eigentumsrecht definiert wird, das belastet werden soll.
Hier ist ein Begehren vom Typ "Eigentumsrecht Eintragung (Eintragungszeile)" auszuwählen, mit dem das Eigentumsrecht definiert wird, das belastet werden soll.
TZ, C-LNR, Eintragungszusatz
Siehe oben.
Siehe oben.