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Im ERV kann auf Originalurkunden verwiesen werden, die in einem der folgende Dokumentenarchive hinterlegt sind:
- Archivium (Rechtsanwälte)
- Cyberdoc (Notare)
- ERVBox
- BAIK-Archiv (Ingenieurkonsulenten)
- Justiz-Archiv (Republik)
- Beglaubigungarchiv der Justiz
- Melderegister
- Firmenbuch
Die Dokumentenarchive benötigt man bei ERV Eingaben
- im Firmenbuch, siehe ERV Anlagen im Firmenbuchverfahren
- im Grundbuch, siehe ERV Anlagen im Grundbuchverfahren
Ein Sonderfall ist die ERVBox.
Hierbei handelt es sich um ein "Archiv", das von der ADVOKAT Übermittlungsstelle betrieben wird. Es dient zur Übermittlung großer Dateien im ERV. Bei der Übermittlung von ERVBox-Anlagen an das Gericht werden die Dateien aus der ERVBox an die JustizBox gesendet. Auch im ERV Rückverkehr werden diese Anlagen in die ERVBox abgestellt. Die Dateien sind nicht direkt im Schriftsatz enthalten. Im Schriftsatz befindet sich eine Referenz auf das Archiv. Siehe ERVBox im ERV Hinverkehr.
Hierbei handelt es sich um ein "Archiv", das von der ADVOKAT Übermittlungsstelle betrieben wird. Es dient zur Übermittlung großer Dateien im ERV. Bei der Übermittlung von ERVBox-Anlagen an das Gericht werden die Dateien aus der ERVBox an die JustizBox gesendet. Auch im ERV Rückverkehr werden diese Anlagen in die ERVBox abgestellt. Die Dateien sind nicht direkt im Schriftsatz enthalten. Im Schriftsatz befindet sich eine Referenz auf das Archiv. Siehe ERVBox im ERV Hinverkehr.