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Im Reiter Details befinden sich selten verwendete Felder, die im Hauptfenster nicht mehr Platz haben.
Abb. 437: Reiter "Details"
Gläubiger 2 / 3
In seltenen Fällen melden mehrere Gläubiger eine Forderung an. Die meisten Anwender behelfen sich durch Eingabe im Namen "Huber Anna und Wolfgang".
In seltenen Fällen melden mehrere Gläubiger eine Forderung an. Die meisten Anwender behelfen sich durch Eingabe im Namen "Huber Anna und Wolfgang".
Alternativ kann man auch im Reiter Details zwei zusätzliche Gläubiger eingeben. Angezeigt wird nur die Namenskurzbezeichnung. Die weiteren Gläubiger werden in allen Ausdrucken angeführt.
Die Funktionen Suche und Filter finden automatisch auch die Gläubiger 2 und 3.
Bei den folgenden Funktionen werden mehrere Gläubiger ignoriert:
- Fenster Zahlstellen: Das heißt man kann nur an den Vertreter oder an den ersten Gläubiger überweisen oder man verwendet einen "Forderungsübergang"
- Überweisungsliste
- Abstimmung: Berechnungen, Kopfmehrheit gehen immer nur von einem Gläubiger aus
Anerkannt / Bestritten Schuldner
Da die Bestreitung des Schuldners in der Regel gleich hoch ist wie die Bestreitung des Insolvenzverwalters, werden dessen Erklärungen als Vorschlag in diese Felder übernommen. Eine abweichende Erklärung kann eingegeben werden.
Da die Bestreitung des Schuldners in der Regel gleich hoch ist wie die Bestreitung des Insolvenzverwalters, werden dessen Erklärungen als Vorschlag in diese Felder übernommen. Eine abweichende Erklärung kann eingegeben werden.
Wenn später die Erklärungen des Insolvenzverwalters oder die Höhe der Forderung geändert werden, werden automatisch auch die Erklärungen des Schuldners überschrieben.
Beim Ausdruck des Anmeldungsverzeichnisses gibt es 3 Varianten: die Erklärung des Schuldners kann angedruckt / nicht angedruckt / nur bei abweichender Erklärung angedruckt werden (3-fach Schalter, der 3. Zustand mit Strg+Mausklick).
Bedingte USt
Das Finanzamt meldet im Konkurs die rückzuverrechnende Vorsteuer in voller Höhe als bedingte Konkursforderung an. Dieses Feld dient zur Rückverrechnung der Vorsteuer gemäß § 16 Abs. 2 u. 3 UStG. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Quotenberechnung im Verteilungsentwurf. Die Auswirkungen für die Berechnung der Quote werden im Abschnitt Quotenberechnung (Programmlogik) erklärt.
Das Finanzamt meldet im Konkurs die rückzuverrechnende Vorsteuer in voller Höhe als bedingte Konkursforderung an. Dieses Feld dient zur Rückverrechnung der Vorsteuer gemäß § 16 Abs. 2 u. 3 UStG. Es ergeben sich Auswirkungen auf die Quotenberechnung im Verteilungsentwurf. Die Auswirkungen für die Berechnung der Quote werden im Abschnitt Quotenberechnung (Programmlogik) erklärt.
Bei einer Eintragung wird automatisch folgende Anmerkung generiert: "Hiervon gemäß § 16 UStG rückgerechnete und gemäß § 16 IO bedingt angemeldete Vorsteuer von EUR 100,00."
Hinweis:
Wenn das Finanzamt eine Forderung mit bedingter Vorsteuer anmeldet, soll diese nicht sichergestellt, sondern ausgezahlt werden. Sie müssen daher bei dieser Anmeldung im Reiter Forderungen das Feld Sicherstellung bedingt auf Null löschen. Die bedingte Forderung des Finanzamts wird nicht sicherstellt!
Wenn das Finanzamt eine Forderung mit bedingter Vorsteuer anmeldet, soll diese nicht sichergestellt, sondern ausgezahlt werden. Sie müssen daher bei dieser Anmeldung im Reiter Forderungen das Feld Sicherstellung bedingt auf Null löschen. Die bedingte Forderung des Finanzamts wird nicht sicherstellt!
Memo
Interne Anmerkungen mit fast beliebiger Länge.
Das Memo dient für interne Anmerkungen und wird im Anmeldungsverzeichnis und im Verteilungsentwurf nicht mitgedruckt. Wohl aber wird es im Ausdruck "Forderungsaufstellung" (für interne Zwecke) angeführt. Hier können zB interne Anmerkungen zur Forderungsprüfung aufgenommen werden.
Interne Anmerkungen mit fast beliebiger Länge.
Das Memo dient für interne Anmerkungen und wird im Anmeldungsverzeichnis und im Verteilungsentwurf nicht mitgedruckt. Wohl aber wird es im Ausdruck "Forderungsaufstellung" (für interne Zwecke) angeführt. Hier können zB interne Anmerkungen zur Forderungsprüfung aufgenommen werden.