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Um eine Signaturerstellungseinheit (USB-Stick) zu koppeln oder zu entkoppeln, klicken Sie im Fenster Registrierkasse Stammdaten im Feld Signaturerstellungseinheit auf den [...]-Button. Es öffnet sich dieses Fenster:
Abb. 513: Fenster "Signaturerstellungseinheit"
Angezeigt werden alle mit der Registrierkasse gekoppelten und alle am lokalen Rechner angesteckten Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks).
Am lokalen Rechner angesteckte Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks) werden in der Spalte Rechner mit "Lokal" angezeigt. Gekoppelte, aber nicht am lokalen Rechner angesteckte Signaturerstellungseinheiten werden in der Spalte Rechner mit "Remote" angezeigt.
Koppeln
Es können nur am lokalen Rechner angesteckte Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks) gekoppelt werden. Dies geschieht durch Auswahl der zu koppelnden Signaturerstellungseinheit in der Liste und einem Klick auf Koppeln. Sie werden nochmal gefragt, ob Sie wirklich koppeln wollen. Nach Bestätigung dieser Rückfrage nimmt ADVOKAT die Kopplung vor.
Es können nur am lokalen Rechner angesteckte Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks) gekoppelt werden. Dies geschieht durch Auswahl der zu koppelnden Signaturerstellungseinheit in der Liste und einem Klick auf Koppeln. Sie werden nochmal gefragt, ob Sie wirklich koppeln wollen. Nach Bestätigung dieser Rückfrage nimmt ADVOKAT die Kopplung vor.
Im Zuge der Kopplung wird die Signaturerstellungseinheit via FinanzOnline registriert. Wenn die gekoppelte Signaturerstellungseinheit die erste für diese Registrierkasse ist, dann wird auch die Registrierkasse via FinanzOnline registriert. Abschließend wird ein Startbeleg erstellt, welcher zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt wird. Nach positiver Prüfung ist die Kopplung beendet und der Manipulationsschutz aktiv.
Weitere Informationen hierzu siehe Manipulationsschutz einrichten.
Entkoppeln
Gekoppelte Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks) können entkoppelt werden. Dies sollte nur in Ausnahmen gemacht werden, da eine einmal außer Betrieb genommene Signaturerstellungseinheit eventuell nicht mehr in Betrieb genommen werden kann.
Gekoppelte Signaturerstellungseinheiten (USB-Sticks) können entkoppelt werden. Dies sollte nur in Ausnahmen gemacht werden, da eine einmal außer Betrieb genommene Signaturerstellungseinheit eventuell nicht mehr in Betrieb genommen werden kann.
Auch ist zu bedenken, dass ohne gekoppelte Signaturerstellungseinheit kein Manipulationsschutz mehr aktiv ist.
Im Zuge der Entkopplung wird die Signaturerstellungseinheit via FinanzOnline deregistriert. Wenn die zu entkoppelnde Signaturerstellungseinheit die einzige mit der Registrierkasse gekoppelte ist, dann wird auch die Registrierkasse deregistriert. Abschließend wird ein Schlussbeleg erstellt.