Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Dieser Stoppcode gibt ein Kostenverzeichnis mit folgendem Aufbau aus:
Klage TP2  €  139,60

Anmerkungen (1)

100 % ES  €  139,60

(2)

10 % STG  €  27,92

(3)

20 % VG  €  61,42

(4)

ERV-Kosten  €  3,20

(5)

20 % USt  €  74,35

(6)

Sonstige Barauslagen  €  20,00

(7)

Pauschalgebühr  €  90,00

(8)

Summe  €  556,09
Anmerkungen:
  • Der Text "Klage" kann abhängig vom Stoppcode und vom verrechneten Tarif lauten: "Klage", "Berufung", "Schriftsatz" oder "Antrag", "1. Tagsatzung".
  • Die berechnete Tarifpost TP1, TP2, TP3A TP3B, TP3C wird hinzugefügt. Welche Tarifpost gerechnet wird, hängt vom Leistungskürzel (Tabelle Leistungen, Feld Tarif) ab. Danach wird aus der Leistungstabelle mit dem Tagesdatum der Tarif ermittelt und dann aus der Tariftabelle den entsprechenden Verdienst.
  • Die Bemessungsgrundlage kann über das Feld Bemessung im Fenster Aktenverwaltung / Betreibung gesteuert werden. Ist dort nichts eingegeben, wird die Bemessungsgrundlage durch die Stoppcodes #006# oder #121# berechnet.
  • Der Einheitssatz kann über das Feld ES im Fenster Aktenverwaltung / Betreibung gesteuert werden. Ist dort "1", "2", "3" oder "4" eingegeben, wird immer dieser Einheitssatz herangezogen. Ist dort nichts eingegeben oder Null, dann wird der Einheitssatz abhängig vom Stoppcode ermittelt. Der Stoppcode #036# rechnet standardmäßig doppelten Einheitssatz, außer es handelt sich um eine Mahnklage nach TP2 mit einer Bemessungsgrundlage bis inkl. EUR 360, dann einfacher Einheitssatz.
  • Ein allfälliger Streitgenossenzuschlag wird anhand der Anzahl der Beteiligten im Akt ermittelt. Das Feld Zuschlag im Fenster Aktenstamm / Beteiligte wird nicht herangezogen.
  • Verbindungsgebühr (zB für Verbindung eines Antrags mit einer einstweiligen Verfügung) wird nur gerechnet, wenn diese im Fenster Aktenverwaltung / Betreibung im Feld VG eingegeben wurde.
  • Allfällige umsatzsteuerpflichtige Barauslagen. Barauslagen werden nur angedruckt und gerechnet, wenn diese im Fenster Aktenverwaltung / Betreibung in den Feldern Barauslagen eingegeben wurden. Dort können 2 Barauslagen eingegeben werden, die im Kostenverzeichnis angedruckt werden, wenn sie als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet sind. Eine USt-pflichtige Barauslage ist z.B. der Zuschlag für den elektronischen Rechtsverkehr.
  • Die Umsatzsteuer (nach Tagesdatum) aus den bis hierher angeführten Beträgen.
  • Allfällige im Fenster Aktinhalt / Betreibung in den Feldern Barauslagen angegebene USt-freie Barauslagen.
  • Die abhängig vom Stoppcode berechneten Pauschalgebühren. Wurde im Aktenstamm / Betreibung im Feld Gerichtsgebühren "Gebührenbefreiung" eingetragen, werden keine Pauschalgebühren berechnet.
  • Beim Stoppcode #036# wird die Pauschalgebühr nach der Tariftabelle GKM1 (TP1 GGG) verzeichnet. Zu den errechneten Pauschalgebühren wird der Streitgenossenzuschlag addiert.
Dieser Stoppcode funktioniert nur, wenn er in eine Word-Tabelle eingebettet ist. Dabei werden ein Tabstopp für das Währungszeichen und Tabstopp für den Betrag benötigt.
Verwendung:
In Mahnklagen nach TP2 und vielen anderen Anträgen.