...
Dieser Stoppcode wird in dem Schriftsatz 1szmrein = Klagseinschränkung und Klagsausdehnung Mietzins und Räumungsklage verwendet.
Nach einer Klage und vor der Tagsatzung werden die neuerlich angefallenen Mietforderungen in einem Schriftsatz bekannt geben (Klagsausdehnung) bzw. um die zwischenzeitlichen Zahlungen (Klagseinschränkung) eingeschränkt.
Aufgrund der Teilzahlung/en
#079#
schränkt die klagende Partei das Klagebegehren ein.
#079#
schränkt die klagende Partei das Klagebegehren ein.
#079# wird ersetzt durch:
vom 01.03.2015 in Höhe von € 50,00
vom 15.03.2015 in Höhe von € 125,00
vom 01.03.2015 in Höhe von € 50,00
vom 15.03.2015 in Höhe von € 125,00
Es werden alle Zahlungen auf alle Forderungen, aber nur der Anteil auf Kapital herangezogen ohne Einschränkung auf einen Zeitraum. Zahlungen auf Zinsen werden nicht berücksichtigt, weil diese ja nicht die Bemessungsgrundlage ändern, sondern nur den Zinsenlauf. Wenn es keine Zahlung gibt, dann wird der Absatz, in dem sich der Stoppcode befindet, gelöscht.