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Schlüssel

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Für einen bestimmten Betreibungsschritt, Unterfenster Mahnklage 1 wird die Zuständigkeit ermittelt. Folgende Zuständigkeiten werden berücksichtigt:
E  wurde als Erfüllungsort vereinbart
U  war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
F  Vor bzw. gleichzeitig mit Übersendung der Ware wurde die Faktura mit dem Vermerk unbeanstandet
  angenommen, zahlbar und klagbar an dem oben angegebenen Ort
M  ist Ort des Miet-/Pachtgegenstandes
G  wurde als Gerichtsstand vereinbart
W  Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Arbeitsnehmers während des Arbeitsverhältnisses
A  Arbeitsort
O  Ort Entgeltzahlung
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Felder Plz und Ort belegt sind und die Checkboxen für die Zuständigkeit "E", "U" und "G" angekreuzt sind, wird der Stoppcode #097# ersetzt durch:
Innsbruck
E  wurde als Erfüllungsort vereinbart
U  war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
G  wurde als Gerichtsstand vereinbart
Verwendung:
In Mahnklagen.