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Für einen bestimmten Betreibungsschritt, Unterfenster Mahnklage 1 wird die Zuständigkeit ermittelt. Folgende Zuständigkeiten werden berücksichtigt:
E wurde als Erfüllungsort vereinbart
U war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
F Vor bzw. gleichzeitig mit Übersendung der Ware wurde die Faktura mit dem Vermerk unbeanstandet
angenommen, zahlbar und klagbar an dem oben angegebenen Ort
M ist Ort des Miet-/Pachtgegenstandes
G wurde als Gerichtsstand vereinbart
W Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Arbeitsnehmers während des Arbeitsverhältnisses
A Arbeitsort
O Ort Entgeltzahlung
E wurde als Erfüllungsort vereinbart
U war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
F Vor bzw. gleichzeitig mit Übersendung der Ware wurde die Faktura mit dem Vermerk unbeanstandet
angenommen, zahlbar und klagbar an dem oben angegebenen Ort
M ist Ort des Miet-/Pachtgegenstandes
G wurde als Gerichtsstand vereinbart
W Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Arbeitsnehmers während des Arbeitsverhältnisses
A Arbeitsort
O Ort Entgeltzahlung
Beispiel:
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Felder Plz und Ort belegt sind und die Checkboxen für die Zuständigkeit "E", "U" und "G" angekreuzt sind, wird der Stoppcode #097# ersetzt durch:
Innsbruck
E wurde als Erfüllungsort vereinbart
U war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
G wurde als Gerichtsstand vereinbart
Falls im Fenster Mahnklage 1 die Felder Plz und Ort belegt sind und die Checkboxen für die Zuständigkeit "E", "U" und "G" angekreuzt sind, wird der Stoppcode #097# ersetzt durch:
Innsbruck
E wurde als Erfüllungsort vereinbart
U war Unfallsort bzw. Ort der Schadenszufügung
G wurde als Gerichtsstand vereinbart
Verwendung:
In Mahnklagen.
In Mahnklagen.