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Dieser Programmteil dient zum Drucken eines Verteilungsentwurfs für das Konkursverfahren, einer Quotenberechnung beim Sanierungsverfahren oder eines Zahlungsplans im Schuldenregulierungsverfahren.
Konkret ist für folgende Forderungen die Quote auszuzahlen:
- vom Insolvenzverwalter anerkannte normale Forderungen
- vom Insolvenzverwalter bestrittene, aber von diesen nicht geklagte Judikatforderungen (durch Titel festgestellte Forderungen)
Sicherzustellen sind mit der entsprechenden Quote:
- vom Insolvenzverwalter bestrittene und vom anmeldenden Gläubiger geklagte normale Forderungen
- vom Insolvenzverwalter bestrittene und geklagte Judikatforderungen
- bedingte Forderungen
Hinweis: Eine allfällige (Zwischen)verteilung selbst wird nicht gespeichert. Wohl aber die Ausschüttung (Überweisung).
Das Fenster Verteilungsentwurf öffnet man mit dem Menüpunkt Drucken / Verteilungsentwurf:
Abb. 457: Fenster "Verteilungsentwurf"
Quotenberechnungsgrundlage
Die Quotenberechnungsgrundlage ist die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen. Das Berechnungsschema für die Quote, die auszuzahlenden und sicherzustellenden Beträge wird näher erklärt unter Quotenberechnung (Programmlogik).
Die Quotenberechnungsgrundlage ist die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen. Das Berechnungsschema für die Quote, die auszuzahlenden und sicherzustellenden Beträge wird näher erklärt unter Quotenberechnung (Programmlogik).
Betragsverteilung und Liquidationsausgleich
Im Normalfall wird in einem Konkurs ein bestimmter Betrag und in einem Sanierungsverfahren eine bestimmte Quote verteilt. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich, nämlich in einem Konkurs eine bestimmte Quote (Zwischenverteilung) und in einem Sanierungsverfahren ein bestimmter Betrag (Liquidationsausgleich). Das Feld Betragsverteilung wirkt wie ein Umschalter für die Eingabe von Verteilungsbetrag oder Quote. Das jeweils andere wird berechnet.
Im Normalfall wird in einem Konkurs ein bestimmter Betrag und in einem Sanierungsverfahren eine bestimmte Quote verteilt. Allerdings ist auch das Gegenteil möglich, nämlich in einem Konkurs eine bestimmte Quote (Zwischenverteilung) und in einem Sanierungsverfahren ein bestimmter Betrag (Liquidationsausgleich). Das Feld Betragsverteilung wirkt wie ein Umschalter für die Eingabe von Verteilungsbetrag oder Quote. Das jeweils andere wird berechnet.
Steuern für Dienstnehmerforderungen addieren, 14,95 %
Die Lohnsteuer von Dienstnehmerforderungen wäre in einem Insolvenzverfahren streng genommen durch Aufrollung neu zu berechnen. Sie wird vom Finanzamt nicht eigens angemeldet. Die Aufrollung ist ein recht komplizierter Vorgang. Daher gibt es zumindest in einigen Bundesländern folgende Übung: Zu allen Dienstnehmerforderungen werden fiktiv 10 % Lohnsteuer, 4,5 % Dienstgeberbeitrag und 0,45 % Zuschlag zum DB dazugezählt (Hinweis: Der Zuschlag zum DB ist abhängig vom Bundesland verschieden). Es ergibt sich dadurch eine um 14,95 % fiktive höhere Forderung des Dienstnehmers, folglich eine fiktiv höhere Gesamtsumme an Forderungen und eine niedrigere Quote. An die Gläubiger wird nun nur diese geringere Quote ausbezahlt. Der Restbetrag geht als pauschalierte Lohnsteuer an das Finanzamt.
Die Lohnsteuer von Dienstnehmerforderungen wäre in einem Insolvenzverfahren streng genommen durch Aufrollung neu zu berechnen. Sie wird vom Finanzamt nicht eigens angemeldet. Die Aufrollung ist ein recht komplizierter Vorgang. Daher gibt es zumindest in einigen Bundesländern folgende Übung: Zu allen Dienstnehmerforderungen werden fiktiv 10 % Lohnsteuer, 4,5 % Dienstgeberbeitrag und 0,45 % Zuschlag zum DB dazugezählt (Hinweis: Der Zuschlag zum DB ist abhängig vom Bundesland verschieden). Es ergibt sich dadurch eine um 14,95 % fiktive höhere Forderung des Dienstnehmers, folglich eine fiktiv höhere Gesamtsumme an Forderungen und eine niedrigere Quote. An die Gläubiger wird nun nur diese geringere Quote ausbezahlt. Der Restbetrag geht als pauschalierte Lohnsteuer an das Finanzamt.
In jedem Fall empfehlen wir den genauen Betrag mit dem Finanzamt abzuklären! Der fiktiv zu addierende Prozentsatz kann frei eingegeben werden.
Für diese Art der Berechnung müssen:
- alle Dienstnehmerforderungen im Fenster Gruppierung im Feld Arbeitnehmer allgemein als solche gekennzeichnet werden und
- das Feld Steuern für Dienstnehmerforderungen addieren im Programm Verteilungsentwurf angekreuzt werden.
Beispiel:
Es sind (der Einfachheit halber) nur 2 Forderung angemeldet, es werden 10 % Lohnsteuer berücksichtigt:
Forderung 1: Warenlieferung, anerkannt 2.000
Forderung 2: Lohnforderungen, anerkannt 1.000, plus ein fiktiver Zuschlag 100
Gesamtsumme, anerkannt 3.000. Fiktive Gesamtsumme 3.100
Forderung 2: Lohnforderungen, anerkannt 1.000, plus ein fiktiver Zuschlag 100
Gesamtsumme, anerkannt 3.000. Fiktive Gesamtsumme 3.100
Der Verteilungsbetrag soll angenommen 310 betragen. Es ergibt sich eine Quote von 10 %.
Auszahlung Forderung 1: Warenlieferung 200
Auszahlung Forderung 2: Lohnforderung 100
Auszahlung an Finanzamt 10, das sind 10 % der ausbezahlten Dienstnehmerforderung.
Auszahlung Forderung 2: Lohnforderung 100
Auszahlung an Finanzamt 10, das sind 10 % der ausbezahlten Dienstnehmerforderung.
Beim Ausdruck des Verteilungsentwurfs erscheint am Schluss eine weitere (nicht eingegebene) Postnummer, in der die Quote für alle Dienstnehmerforderungen mit dem auszuzahlenden Betrag errechnet ist. Beim Erstellen der Überweisungen wird eine Überweisung mit dem Betrag vorbereitet, der an das Finanzamt zu gehen hat.
Nachtragsverteilung: Forderungen unter € 10 ausscheiden
Mit dem IRÄG 1997 wurde folgender § 138 Abs. 4 eingeführt: "Insolvenzgläubiger, die weniger als 10 Euro erhalten würden, sind nicht zu berücksichtigen. Dieser Betrag erhöht die den anderen Insolvenzgläubigern zukommenden Beträge." Dies betrifft nur die Nachtragsverteilung im Konkurs.
Mit dem IRÄG 1997 wurde folgender § 138 Abs. 4 eingeführt: "Insolvenzgläubiger, die weniger als 10 Euro erhalten würden, sind nicht zu berücksichtigen. Dieser Betrag erhöht die den anderen Insolvenzgläubigern zukommenden Beträge." Dies betrifft nur die Nachtragsverteilung im Konkurs.
Das Programm deckt diesen Fall mit der Option Nachtragsverteilung wie folgt ab:
- Zuerst werden die Quoten unter Berücksichtigung aller Forderungen ermittelt.
- Wenn Sie die Option Nachtragsverteilung aktivieren, werden die Forderungen mit einer Quote (auszuschütten oder sicherzustellende Beträge) unter € 10 eliminiert und die Quote für die verbleibenden Forderungen neu berechnet. (Hinweise: Ohne die Option Nachtragsverteilung muss sich ein Betrag unter € 10 ergeben.)
- Die Neuberechnung der Quote erfolgt nur bei einer Betragsverteilung, bei der ADVOKAT die Quote errechnet. Bei der Eingabe einer bestimmten Quote, geht die Eingabe vor. Wenn man eine Quote verteilen muss, dann geht man zweistufig vor. Zuerst eine Quote eingeben ohne die Option Nachtragsverteilung. Damit ermittelt man den Betrag. Dann den Betrag eingeben und die Option Nachtragsverteilung wählen.
- Wenn ein Zahlungsempfänger in mehreren Anmeldungen aufscheint, dann werden alle Überweisungen mit diesem Empfänger addiert. Nur wenn die Summe unter € 10 bleibt, entfällt die Quote. Ansonsten wird dieser Zahlungsempfänger auch bei der Nachtragsverteilung berücksichtigt. "Zahlungsempfänger" heißt in diesem Fall ein Gläubiger oder Forderungsübergangs-Gläubiger (wie üblicherweise der IEF), nicht aber ein Vertreter, der ja auch in mehreren Anmeldungen Zahlungsempfänger sein kann. Auf diese Weise wird in der Praxis der IEF anders behandelt als etwa der AKV (so die Entscheidung des OLG Linz vom 12.9.2001, 2R166/01x, Punkt d).
- Bei allen betroffenen Anmeldungen steht im Verteilungsentwurf statt eines Betrages der Text "Keine Quote gem. § 138 Abs. 4 IO"
Verteilungsbetrag / Quote
Eingabe eines Verteilungsbetrags oder einer Quote. Das jeweils andere wird automatisch errechnet.
Eingabe eines Verteilungsbetrags oder einer Quote. Das jeweils andere wird automatisch errechnet.
Wenn Sie eine Insolvenzbuchhaltung führen, dann wird mit der Eingabe von "." und Enter der Saldo aus der Buchhaltung als Verteilungsbetrag vorgeschlagen.
Exkurs: Vorsteuer der Insolvenzverwalter-Entlohnung
Der Insolvenzverwalter erhält seine Entlohnung aus der Masse. Sein Honorar enthält Umsatzsteuer. Die Masse macht diese Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend und bekommt sie rückvergütet. Dadurch erhöht sich die Quote aller Gläubiger.
Der Insolvenzverwalter erhält seine Entlohnung aus der Masse. Sein Honorar enthält Umsatzsteuer. Die Masse macht diese Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend und bekommt sie rückvergütet. Dadurch erhöht sich die Quote aller Gläubiger.
In der Praxis wartet man mit der Ausschüttung nicht, bis die Vorsteuer-Rückvergütung vom Finanzamt eintrifft, sondern zieht die Vorsteuer unmittelbar von der Ausschüttung an das Finanzamt ab.
Konkret rechnet man wie folgt:
Masse mit Verteilungsbetrag
+ Vorsteuer-Rückvergütung (die vom Finanzamt kommen wird)
= Masse mit zu erwartendem Verteilungsbetrag
Daraus ergibt sich die Quote für alle Gläubiger.
Masse mit Verteilungsbetrag
+ Vorsteuer-Rückvergütung (die vom Finanzamt kommen wird)
= Masse mit zu erwartendem Verteilungsbetrag
Daraus ergibt sich die Quote für alle Gläubiger.
Die tatsächliche Ausschüttung an das Finanzamt wird um die Vorsteuer-Rückvergütung vermindert (Gegenverrechnung). Dies macht man erst in der vorbereiteten Überweisung.
Zwischenverteilung
Mit dieser Option kann man eine Zwischenverteilung oder Ratenzahlung vornehmen. Die prozentuelle Rate gibt man im Feld Quote ein. In das Textfeld gibt man zB "2. Rate zu 5 % ein". Dies wird am Verteilungsentwurf angedruckt.
Mit dieser Option kann man eine Zwischenverteilung oder Ratenzahlung vornehmen. Die prozentuelle Rate gibt man im Feld Quote ein. In das Textfeld gibt man zB "2. Rate zu 5 % ein". Dies wird am Verteilungsentwurf angedruckt.
Vorlage
Es gibt drei Vorlagen:
Es gibt drei Vorlagen:
- Verteilungsentwurf
- Verteilungsentwurf 2
- Verteilungsentwurf 2 (Einzelposten)
- Verteilungsentwurf 2 mit IEF Export
Wenn Sie beim Forderungsübergang die Variante "zweite Anmeldung" verwenden, dann sind alle Formen geeignet. Welche Sie nehmen, bleibt Ihnen bzw. dem Gericht überlassen. Verteilungsentwurf 2 mit IEF Export ist mit dieser Variante nicht möglich.
Wenn Sie beim Forderungsübergang die Variante "Zahlstellen" verwenden, dann sind nur die Formen 2 und 3 geeignet. Bei der Form 1 werden die weitere Zahlstellen (Forderungsübergänge) nicht angeführt.
Zum Exportprogramm für den IEF siehe Export Forderungsübergänge IEF.
Sortierung nach Postnummer / Vertreter / Gläubiger
Legt die Sortierung der Anmeldungen im Ausdruck fest.
Die Sortierung erfolgt nach dem Feld Name1 und nicht nach der Namenskurzbezeichnung.
Beim Ausdruck Vertretername mit Vertretersumme wird für jeden Vertreter eine Zwischensumme gebildet.
Legt die Sortierung der Anmeldungen im Ausdruck fest.
Die Sortierung erfolgt nach dem Feld Name1 und nicht nach der Namenskurzbezeichnung.
Beim Ausdruck Vertretername mit Vertretersumme wird für jeden Vertreter eine Zwischensumme gebildet.
Problem Centausgleich
- Die Gesamtquote wird durch eine Division ermittelt: Verteilungsbetrag / Summe der anerkannten Forderungen = Prozentsatz. Der Prozentsatz kann viele Nachkommastellen haben.
- Die Quote der einzelnen Forderung wird ermittelt durch Prozentsatz * einzelne anerkannte Forderung + Rundung auf 2 Nachkommastellen (Cent).
- Daher wird in vielen Fällen folgendes passieren: Summe der Einzelquoten ist ungleich Gesamtquote.
- Gegenmaßnahme: Im Verteilungsentwurf gibt es eine Zeile Centausgleich. Dieser kann positiv oder negativ sein.
Im Verteilungsentwurf ist damit alles korrekt. Nicht aber bei Überweisungen drucken. Siehe die Problembeschreibung dort.
Es ist möglich, eine Verteilung nur für einen Teil der Forderungen vorzunehmen. Dazu werden zuerst die Anmeldungen in der Anmeldungsliste gefiltert (siehe Anmeldungen filtern) und dann wird der Verteilungsentwurf für genau diese Anmeldungen ausgedruckt. Die Quotenberechnung erfolgt in diesem Fall auf Grundlage der gefilterten Forderungen.
Das Berechnungsschema für auszuzahlende und sicherzustellende Beträge wird näher erklärt unter Quotenberechnung (Programmlogik).