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Über den Menüpunkt Programme / Fremdgeld kommen Sie in eine Liste aller Fremdgeldbewegungen (Eingänge, Ausgänge, Ausgangsvorschläge, Zurückhalten, Salden). Grundsätzlich werden die Fremdgelder für einen bestimmten Akt angezeigt. Sie können aber auch nach anderen Kriterien selektiert werden (zB alle Fremdgelder zu einem Klienten, zu allen Akten eines bestimmten Rechtanwalts, alle nicht überwiesenen Fremdgelder, alle Akten mit offenen Salden, etc.).
Grundsätzlich scheinen am Fremdgelddepot folgende Zahlungen auf:
  • Treuhandgelder, Kaufpreiszahlungen, etc.
  • Zahlungen von Schuldnern, die auf Kapital und Zinsen angerechnet werden
  • Zahlungen von Schuldnern auf Kosten, die vom Klienten bevorschusst wurden und rückerstattet werden
  • Rückzahlungen von nicht verbrauchten Akontozahlungen
Auf dem Fremdgelddepot scheinen folgende Zahlungen nicht auf:
  • Honorarzahlungen vom Klienten
  • Kanzleiaufwand
  • Vorschüsse an das Gericht, die vom Rechtsanwalt geleistet wurden
  • Zahlungen von Schuldner auf Kosten, die vom Rechtsanwalt einbehalten werden. Ausnahme: Wenn Schuldnerzahlungen auf ein Anderkonto einlangen, dann wird auch der Honoraranteil vorerst als Fremdgeld behandelt.