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Abb. 391: Fenster "Treuhandmeldung", Reiter Treuhandkonto
Wenn Daten in den Freien Feldern "eTHB" im Aktenstamm eingetragen sind (siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB)), werden sie in diesem Fenster vorgeschlagen. Wenn Daten in diesem Fenster eingegeben werden, dann werden sie in die Freien Feldern "eTHB" des Aktenstamms zurückgeschrieben.
Bank
Namenskurzbezeichnung der Bank, bei der das Treuhandkonto geführt wird. Die Bank muss mir ihren Personendaten angelegt sein.
Namenskurzbezeichnung der Bank, bei der das Treuhandkonto geführt wird. Die Bank muss mir ihren Personendaten angelegt sein.
BIC
BIC ist kein Pflichtfeld. Das eTHB funktioniert nur im SEPA Raum und dazu ist die BIC nicht erforderlich.
BIC ist kein Pflichtfeld. Das eTHB funktioniert nur im SEPA Raum und dazu ist die BIC nicht erforderlich.
IBAN
IBAN Kontonummer des Treuhandkontos. Pflichtfeld, Nicht-IBAN-Kontonummern sind nicht zulässig.
Die Treuhandkonto IBAN ist in fast allen eTHB-Meldungen ein Pflichtfeld.
IBAN Kontonummer des Treuhandkontos. Pflichtfeld, Nicht-IBAN-Kontonummern sind nicht zulässig.
Die Treuhandkonto IBAN ist in fast allen eTHB-Meldungen ein Pflichtfeld.
Die Treuhandkonto IBAN muss eindeutig sein. Es darf nicht die gleiche IBAN für zwei Treuhandkonten verwendet werden. Andernfalls wird folgender Fehler angezeigt:
Im Akt 'Akt1' befindet sich das Treuhandkonto 'AT01 ...'. Für jede Treuhandschaft ist ein gesondertes Konto zu verwenden. Das Konto kommt aber außerdem in folgenden Akten vor: 'Akt2'.
Im Akt 'Akt1' befindet sich das Treuhandkonto 'AT01 ...'. Für jede Treuhandschaft ist ein gesondertes Konto zu verwenden. Das Konto kommt aber außerdem in folgenden Akten vor: 'Akt2'.
Die Eingabe und Bearbeitung der Felder Treuhandkonto Bank, BIC, IBAN ist nur bei einer "Erstmeldung" oder "Erstmeldung Änderung" zugelassen. Die Felder werden automatisch in den Aktenstamm, Freie Felder "eTHB" hinterlegt. Siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB).
Geschäftsfallbezeichnung
Die Geschäftsfallbezeichnung ist ein freier Text, 24 Stellen. Es soll das Grundgeschäft bezeichnet werden.
Die Geschäftsfallbezeichnung ist ein freier Text, 24 Stellen. Es soll das Grundgeschäft bezeichnet werden.
Ein typischer Fall einer aufgetragenen Verbesserung der Erstmeldung ist die mehrfache Verwendung derselben Geschäftsfallbezeichnung zB: "Kaufvertrag". Geschäftsfallbezeichnungen müssen zwingend eindeutig sein. Eine Änderung der Geschäftsfallbezeichnungen ist nur mit einer Änderungsmeldung der Erstmeldung zulässig.
Die Eingabe und Bearbeitung der Geschäftsfallbezeichnung ist nur bei den Meldungen "Erstmeldung", "Bank Kontoanfrageantrag" und "Erstmeldung Änderung" zugelassen. Es erfolgt eine Prüfung auf Eindeutigkeit. Die eingegebene Geschäftsfallbezeichnung darf in keinem Akt verwendet worden sein. Bei der Prüfung der Meldung wird andernfalls folgender Fehler angezeigt:
Achtung: Im Akt 'Akt1' befindet sich die Geschäftsfallbezeichnung 'Kauf Objekt Kreuzgasse 12'. Diese muss eindeutig sein und darf nur in einem Akt vorkommen. Sie kommt aber außerdem in folgenden Akten vor: 'Akt2', 'Akt3', ...
Achtung: Im Akt 'Akt1' befindet sich die Geschäftsfallbezeichnung 'Kauf Objekt Kreuzgasse 12'. Diese muss eindeutig sein und darf nur in einem Akt vorkommen. Sie kommt aber außerdem in folgenden Akten vor: 'Akt2', 'Akt3', ...
Kontowortlaut
Vorgeschlagen wird automatisch der Namen des Treuhänders vor, Name 1-3, 70 Stellen. Es kann aber ein beliebiger Text eingegeben werden.
Vorgeschlagen wird automatisch der Namen des Treuhänders vor, Name 1-3, 70 Stellen. Es kann aber ein beliebiger Text eingegeben werden.
Das Feld ist nur bei den Meldungen "Bankkontoanfrageantrag", "Erstmeldung", "Erstmeldung Änderung" und "Übernahme Treuhandschaft" aktiv. Bei den anderen Meldung muss der Kontowortlaut gleich lauten, wie bei der letzten Meldung. Eine nachträgliche Änderung erfolgt in der Regel über eine Änderungsmeldung der Erstmeldung.
Treuhanderlag, Währung
Betrag. Wenn das Feld Währung leer ist, dann ist EUR Standard.
Betrag. Wenn das Feld Währung leer ist, dann ist EUR Standard.
Beteiligung an Treugeber
Das Statut der RAK verpflichtet zur Bekanntgabe, ob der Treuhänder an einem Treugeber beteiligt ist. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Das Statut der RAK verpflichtet zur Bekanntgabe, ob der Treuhänder an einem Treugeber beteiligt ist. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Keine Beteiligung
- Alle Treugeber informiert: Im Fall der direkten oder indirekten Beteiligung des Treuhänders an einem Unternehmen eines Treugebers wurden alle Treugeber nachweislich darüber informiert.
Dieses Feld ist nur bei einer Erstmeldung (Änderung) aktiv. Es wird in das Freie Feld im Aktenstamm übernommen.
Eigenkonto-Betrag
Dieses Feld ist nur bei einem Kontoverfügungsauftrag aktiv.
Dieses Feld ist nur bei einem Kontoverfügungsauftrag aktiv.
Treuhanderlag beinhaltet Nebengebühren
Mit diesem Feld gibt der Treuhänder bekannt, ob im Treuhanderlag Nebengebühren für GrESt und Eintragungsgebühren enthalten sind (in der Folge schickt die RAK andere Schreiben an die Treugeber). Dieses Feld ist nur bei einer Erstmeldung (Änderung) aktiv. Es wird in das Freie Feld im Aktenstamm übernommen.
Mit diesem Feld gibt der Treuhänder bekannt, ob im Treuhanderlag Nebengebühren für GrESt und Eintragungsgebühren enthalten sind (in der Folge schickt die RAK andere Schreiben an die Treugeber). Dieses Feld ist nur bei einer Erstmeldung (Änderung) aktiv. Es wird in das Freie Feld im Aktenstamm übernommen.
Grundgeschäft
Die Angabe des Grundgeschäft sieht das Statut verpflichtend vor.
Bei Art kann aus ausfolgenden Werten ausgewählt werden.
Die Angabe des Grundgeschäft sieht das Statut verpflichtend vor.
Bei Art kann aus ausfolgenden Werten ausgewählt werden.
- Kaufvertrag
- Ausgleichszahlung
- Vermögensübernahme
- Sonstige
Wird "Sonstige" ausgewählt, muss das Grundgeschäft in Sonstige Text beschrieben werden.