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Bei folgenden Schriftsatzarten kann die Kanzlei-E-Mailadresse an das Gericht übermittelt werden:
Grundbuchsantrag, Mahnklage, Sonstige Klage, Sonstige Erst- und Folgeeingabe, Exekutionsantrag, Direktzustellung, Eingaben Staatsanwaltschaften, Allgemeine ERV Übermittlung
Dazu muss in den Kanzleistammdaten, im Reiter Personenstamm – Telefon (E-Mail) die E-Mailadresse mit der Art "emailERV" hinterlegt werden. Adressen mit anderer "Art" werden nicht übermittelt.
Abb. 44: Fenster "Personen - Telefon mit Kanzleistammdaten"