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Info |
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Hinweis: Ein Schriftsatz, der am letzten Tag der Frist kurz vor Mitternacht verschickt, aber erst nach Mitternacht bestätigt wird, gilt als fristgerecht eingebracht (ausgenommen Grundbuch und Eingaben an Verfassungs-, Verwaltungsgerichtshof und BVwG)! Wir raten jedoch vor einer zu knappen Einbringung ab. |