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- Vermerken Sie auf dem Deckblatt, dass versucht wurde, den Schriftsatz per ERV einzubringen, dies aber aufgrund einer technischen Störung oder Wartungsarbeiten nicht möglich war.
- Versuchen Sie, den Schriftsatz per Post oder Fax an das Gericht zu senden.
- Löschen Sie einen Schriftsatz mit dem Status „offen“ nur nach Rücksprache mit dem ADVOKAT-Support (0512 / 58 80 33).
Selbst wenn Ihr ERV-Schriftsatz erst am nächsten Tag mit „OK“ bestätigt wird, gilt er mit dem Absendedatum als eingebracht, siehe auch hier.
Ausgenommen davon sind Grundbuchanträge, welche erst mit Einlangen bei Gericht (=Bundesrechenzentrum) als eingebracht geltenWann eine Nachricht im ERV als zugestellt gilt, entnehmen Sie diesem Artikel.