Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Vermerken Sie auf dem Deckblatt, dass versucht wurde, den Schriftsatz per ERV einzubringen, dies aber aufgrund einer technischen Störung oder Wartungsarbeiten nicht möglich war.
  2. Versuchen Sie, den Schriftsatz per Post oder Fax an das Gericht zu senden.
  3. Löschen Sie einen Schriftsatz mit dem Status „offen“ nur nach Rücksprache mit dem ADVOKAT-Support (0512 / 58 80 33).

Selbst wenn Ihr ERV-Schriftsatz erst am nächsten Tag mit „OK“ bestätigt wird, gilt er mit dem Absendedatum als eingebracht, siehe auch hier.
Ausgenommen davon sind Grundbuchanträge, welche erst mit Einlangen bei Gericht (=Bundesrechenzentrum) als eingebracht geltenWann eine Nachricht im ERV als zugestellt gilt, entnehmen Sie diesem Artikel.