Aufgrund der GrEx wurde der ERV für Zivil- und Exekutionsverfahren aktualisiert: - Neue Gattung "RST" für Restrukturierungsverfahren (nur bei Folgeeingaben an Landesgerichte)
- Änderung der Geschäftsregel "BR-0031": Ein Drittschuldner ist nur in einem Exekutionsantrag Fallcode gleich 23 und 24 und in einem SonstigerEAntrag Fallcode gleich 99O und 99X und in NichtStrukturierterExekutionsantrag Fallcode gleich 25, 26, 30O, 30X, 41O, 41X, 42O, 42X, 51O, 51X, 52O, 52X, 53O, 53X, 60O und 60X erlaubt.
- Änderung der Bezeichnungen folgender Fallcodes in der Gattung E (aber keine inhaltlichen Änderungen):
- FC 21
- Kurztitel: Forderungsexekution durch Auskunft Dachverband
- Langtitel: Forderungsexekution durch Einholung einer Auskunft vom Dachverband der Sozialversicherungsträger
- FC 22
- Kurztitel: Forderungsex. d. Auskunft DV u. Fahrnisexekution
- Langtitel: Forderungsexekution durch Einholung einer Auskunft vom Dachverband der Sozialversicherungsträger und Fahrnisexekution
- FC 25
- Kurztitel: Forderungsex. d. Auskunft DV u.son. Forderungsex.
- Langtitel: Forderungsexekution durch Einholung einer Auskunft vom Dachverband der Sozialversicherungsträger und sonstige Forderungsexekution
- Neuer Fallcode in der Gattung E:
- FC 26
- Kurztitel: Exekution mit erw. Exekutionspaket § 20 EO
- Langtitel: Exekutionsverfahren mittels erweitertem Exekutionspaket (§ 20 EO)
Weiters wurde im ERV allgemein die Anforderung umgesetzt, dass für Anhänge verpflichtend immer ein Hashwert übergeben werden muss (Feld "Prüfsumme"), um sicherzustellen, ob Dateien korrekt übertragen worden sind. |