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3 Fälle sind zu unterschieden:
1. innergemeinschaftlicher Erwerb aus EU-Ländern
Sie beziehen eine Ware aus Deutschland zu EUR 100,00 netto ohne Mehrwertsteuer. Sie buchen die Ausgabe mit der Buchungsart EU innergemeinschaftlicher Erwerb. Als Ausgangskonto kann dabei Kassa, Girokonto, Lieferantenkonto, Anderkonto oder Privat angegeben werden. Das Ausgabenkonto ist das entsprechende Aufwandskonto, zB Fachliteratur.
Als Betrag buchen Sie den entsprechenden Zahlungsbetrag netto. Als Mehrwertsteuersatz geben Sie den österr. Prozentsatz ein, dem dieser Erwerb unterliegt (10 oder 20). Das Programm macht dann automatisch zusätzliche Buchungen über den Mehrwertsteuerbetrag und legt auch diese Buchungen der Umsatzsteuerauswertung zugrunde:
Konto 3510 - Erwerbssteuer ig Erwerb
Konto 2510 - Vorsteuer ig Erwerb
Konto 2510 - Vorsteuer ig Erwerb
Hinweis:
Bei der Einstellung Vorsteuer / Istbesteuerung ist im Zusammenhang mit der Verbuchung einer Eingangsrechnung speziell zu beachten:
Bei der Einstellung Vorsteuer / Istbesteuerung ist im Zusammenhang mit der Verbuchung einer Eingangsrechnung speziell zu beachten:
- Bei der Buchung der Verbindlichkeit erfolgt noch keine Verbuchung auf das Konto 2510/3510.
- Bei der Bezahlung erfolgt die Buchung 2510/3510 und folglich die Berücksichtigung in der USt-Voranmeldung.
- Damit die Buchung in der richtigen Höhe erfolgt ist bei der Zahlung die Buchungsart EU ig Erwerb und der USt-Satz einzugeben (0, 10 20 %)!
Konsequenz: In der USt-VA (U30 Formular) werden 3 Positionen ausgewiesen:
- Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für ig. Erwerbe (Kz 070)
- davon zu versteuern (Erwerbssteuer = positiver Betrag, Kz 072 / 073 /008)
- Vorsteuern aus dem ig. Erwerb (negativer Betrag, Kz 065)
Insgesamt heben sich somit Mehrwertsteuer und Vorsteuer vollständig auf. Es ist keine Zahlung zu leisten.
Hinweis: Es kann allerdings zu einer Periodenverschiebung dieser gegenseitigen Aufhebung kommen, nämlich dann, wenn Sie hinsichtlich der Umsatzsteuer Istbesteuerung und hinsichtlich der Vorsteuer Sollbesteuerung anwenden. In diesem Fall sind die relevanten Zeitpunkte für die Entstehung der USt-Schuld und jener für die Entstehung der VSt-Abzugsberechtigung verschieden.
2. Import aus Drittländern (Nicht-EU-Länder):
Sie importieren aus der Schweiz ein Buch für CHF 60,00 netto ohne Mehrwertsteuer. Sie bezahlen diese Rechnung durch Überweisung von EUR 60,00. Beim Zollamt müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 %, somit EUR 12,00 sowie diverse andere Abgaben bezahlen. Und der Briefträger verlangt zusätzlich EUR 2,00 Zustellgebühr.
In diesem Fall machen Sie (ganz konventionell) folgende Buchungen:
Bank gegen Ausgabe Fachliteratur: 60,00 (ohne MWSt!)
Kassa gegen das "Ausgabenkonto" 2520 = Einfuhrumsatzsteuer: 12,00
Kassa gegen Ausgabe Porto: 2,00
Bank gegen Ausgabe Fachliteratur: 60,00 (ohne MWSt!)
Kassa gegen das "Ausgabenkonto" 2520 = Einfuhrumsatzsteuer: 12,00
Kassa gegen Ausgabe Porto: 2,00
Anmerkung: Da der eigentliche Warenwert keine Umsatzsteuer im engeren Sinn enthält (die Einfuhrumsatzsteuer ist etwas anderes), wird auf der Umsatzsteuerauswertung dieser Betrag als umsatzsteuerfreier Aufwand ausgewiesen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die händisch gebuchte Einfuhrumsatzsteuer bei der Berechnung der abziehbaren Vorsteuer automatisch berücksichtigt.
3. Leistungen an das Ausland (Export)
Leistungen an Nichtunternehmer im EU-Ausland (B2C) sind mit dem ganz normalen USt-Satz zu verrechnen.
Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland (B2B mit UID) sind umsatzsteuerfrei. Die Rechnung wird mit 0% USt erstellt. Diese Umsätze werden bei automatischer Verbuchung auf das Konto 4100 = Umsatzerlöse Ausland 0% gebucht.
Leistungen an Unternehmer oder Nicht -Nichtunternehmer im Nicht-EU-Ausland (Drittlandumsätze) sind in Österreich nicht umsatzsteuerbar. Die Rechnung wird mit 0% USt erstellt. Diese Umsätze werden bei automatischer Verbuchung auf das Konto 4100 = Umsatzerlöse Ausland 0% gebucht. Sie scheinen in einer UVA nicht auf (weder in Kz 000, noch sonst wo).
Notwendige Konten:
Für die Punkte 1-3 müssen folgende Konten angelegt sein:
2510 - Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
2520 - Einfuhrumsatzsteuer
3510 - Erwerbsteuer (Umsatzsteuer aus innergem. Erwerb)
4100 - Umsatzerlöse Ausland 0% (Option "Nichtsteuerbare Auslandsumsätze")
Siehe auch Standardkontenrahmen.
Für die Punkte 1-3 müssen folgende Konten angelegt sein:
2510 - Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
2520 - Einfuhrumsatzsteuer
3510 - Erwerbsteuer (Umsatzsteuer aus innergem. Erwerb)
4100 - Umsatzerlöse Ausland 0% (Option "Nichtsteuerbare Auslandsumsätze")
Siehe auch Standardkontenrahmen.