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Für einen bestimmten Akt wird die Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten aus den Aktinhalten "Titel" inklusive Verdienst und Umsatzsteuer und allfälliger Barauslagen ermittelt. Zinsen aus den Kosten nach § 54a ZPO bis heute werden mitgerechnet.
Beispiel:
Der Stoppcode #045# wird ersetzt durch "1.435,00".
Bemerkung:
Zinsen aus Kosten werden bis heute (dh bis inkl. gestern) berechnet. Wenn in einer Vorlage der Stoppcode #026# enthalten ist, welcher Zinsen aus Forderungen bis heute + x Tage berechnet, dann werden auch die Zinsen aus Kosten bis heute + x Tage berechnet.
Quasititel werden nicht aufgenommen.
Verwendung:
In Exekutionseingaben und Mahnschreiben, in Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren.
Siehe auch Stoppcode #084# : Gerichtlich bestimmte Kosten (je Titel).